Für das Jahr 2026 bzw. zum Jahreswechsel 2025/2026 ergeben sich signifikante Neuerungen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere bei den Themen Brandschutz und Fluchtwege. Die ASR A2.2 und A2.3 wurden aktualisiert, um den praktischen Arbeitsschutz zu verschärfen.
Das Seminar enthält alle wichtigen Änderungen der Technischen Regeln für das Jahr 2026.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer gemäß ArbSchG, ASR A 2.2, DGUV V1 (Grundsätze der Prävention) und DGUV-I 205-023 (Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung)
Ein Brand kann verheerende Folgen haben, und so genießt das Thema Brandschutz nicht nur gesetzlich, sondern beispielsweise auch bei dem Thema Versicherungsschutz einen hohen Stellenwert. Mit Brandschutz sind dabei alle Maßnahmen aufzufassen, welche die Entstehung bzw. die Ausbreitung eines Brandes erschweren oder im Falle eines Brandes zur Wirksamkeit von Brandbekämpfung und reibungsloser Rettung von Menschen, Tieren und Eigentum beitragen.
Teil dieser Maßnahmen ist die Aus- und Weiterbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern, die folgende Aufgaben haben:
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
Vorbeugender Brandschutz
Brandbekämpfung
Bedienung der Brandschutzeinrichtungen
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
Brandschutzhelfer-und Evakuierungshelfer-Ausbildung
Das Bfz-Kassel unterstützt Unternehmen dabei, ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern auszubilden und das Wissen kontinuierlich wieder aufzufrischen. Zu den Inhalten der Ausbildung gehören:
Grundzüge des Brandschutzes
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
Häufige Brandursachen
Betriebsspezifische Brandgefahren erkennen
Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Alarmierungswege und -mittel
Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
Sicherheitskennzeichnungen
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen
Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
Aufbau und Funktion vorhandener Feuerlöscheinrichtungen
Einsatzbereiche und Einsatzregeln
Gefahren durch Brände
Gefährdungen durch Raum und Atemgifte
Thermische Gefährdungen
Mechanische Gefährdungen
Besondere betriebliche Risiken
Verhalten im Brandfall
Alarmierung
Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten
Besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
Löschen von brennenden Personen
Alarmpläne und Notfallpläne
Flucht- und Rettungspläne
Organisation an Sammelstellen
Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
Lernziele
Ziel der Brandschutzhelferausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht i
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzhelfer/in
Evakuierungshelfer/in (gemäß § 10 ArbSchG)
rollstuhlgerecht


