Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB XI (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI.
Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können. Damit bieten sich Dir vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.
Lernziele
Die Weiterbildung vermittelt praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten, um Menschen im Alter fachgerecht und einfühlsam zu betreuen. Teilnehmer:innen lernen die Grundlagen des § 45a und b SGB XI sowie den würdevollen Umgang mit Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder körperlichen Beeinträchtigungen.
Ein Schwerpunkt liegt auf Krankheitslehre, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Ernährungslehre, Prophylaxen sowie auf Kommunikation, Gesprächsführung, Stress- und Konfliktlösungen. Zudem werden Methoden der Biografie- und Erinnerungsarbeit, Freizeitgestaltung, Beschäftigungsplanung und Dokumentation vermittelt.
Die Schulung beinhaltet Grundlagen im Umgang mit Sterben, Tod und Trauerarbeit, Hygiene, rechtliche Grundlagen, QM-Grundlagen, Erste-Hilfe-Kenntnisse sowie Einblicke in Netzwerke, Wohnformen und Praktika in voll- oder teilstationären Einrichtungen. Die Weiterbildung stärkt Empathie, fachliche Kompetenz und die Fähigkeit, den Alltag älterer Menschen bedarfsgerecht, sicher und respektvoll zu gestalten.


