Kostenübernahme für die Bewertung/Validierung beruflicher Kompetenzen ohne formalen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

Die Bundesagentur für Arbeit kann die Kosten für die Bewertung der beruflichen Fähigkeiten für Personen ohne Berufsabschluss übernehmen, wenn diese Prüfung für die Aufnahme einer konkreten versicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
(Seite 11, Punkt 44.11).

Bitte sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur.

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