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Filmförderung und Filmfinanzierung: Rechtliche Fallstricke bei Verträgen

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Inhalt

FILMFÖRDERUNG UND FILMFINANZIERUNG: RECHTLICHE FALLSTRICKE BEI VERTRÄGEN
Termin: Sa. 26.3., 15 bis 18 Uhr
Ort: Online als Zoom Konferenz
Leitung: Guido Hettinger, Rechtsanwalt
Gebühr: EUR 50,- / Studierende EUR 25,-
max. Teilnehmer*innenzahl: 50
Schriftliche Anmeldung bis zum 24.3.2022!

Kategorien:
Anfänger – Fortgeschrittene

Zu jeder Filmproduktion zählt die Erstellung eines Finanzierungsplans, in welchem die einzelnen Beiträge der Förderungen, Koproduzenten und Lizenznehmer (Pre-Sales) aufgeführt sind. Die Auszahlung dieser Beiträge ebenso wie die für den Cashflow unabdingbare Zwischenfinanzierung wird in der Regel vom Nachweis der geschlossenen Finanzierung abhängig gemacht.
Hierfür müssen Produzent*innen nicht nur die Rechte am Filmstoff nachweisen, sondern zahlreiche Verträge mit ihren Finanzierungspartner*innen und den Heads of Department abschließen und aufeinander abstimmen, um ein schlüssiges „Package“ nachweisen und dokumentieren zu können.

Das Seminar zeigt die zwingenden Anforderungen in der vertraglichen Vorproduktionsphase auf und identifiziert anhand konkreter Praxisbeispiele die üblichen Fallstricke:
• Rechtenachweis durch Verfilmungs- oder Optionsverträge
• Letter of Intent (LoI), Heads of Agreement (HoA), Deal Memo oder Absichtserklärung – was ist erforderlich für den Finanzierungsnachweis?
• First Option, Last Refusal – was muss man Vertrieben anbieten, damit sie die Finanzierung der Produktion unterstützen?

Die Infoveranstaltung richtet sich an alle Filmschaffenden, die Filmförderung beantragen.

GUIDO HETTINGER ist Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei Brehm & v. Moers und spezialisiert im Urheber- und Medienrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Vertragsgestaltung für Film-, TV- und Serienprojekte, insbesondere in den Bereichen der Rechteklärung, der Auftrags- und Koproduktion sowie der Projektfinanzierung.

In Kooperation mit HessenFilm und Medien GmbH

Teilnahmegebühr für Studierende: EURO 25,-
Bitte Hochschule unter "Bemerkungen" angeben.

Gerne verweisen wir auf die Weiterbildungsförderung im Rahmen des Programms >>Hessen STEP<<
Anträge für verschiedene Angebote können kumuliert werden.

Nachdem Sie die Anmeldung losgeschickt haben, erhalten Sie binnen zwei Werktagen von uns eine Bestätigung per Mail. Die eigentliche Anmeldebestätigung / Rechnung für die Infoveranstaltung / das Seminar oder den Workshop schicken wir Ihnen ca. eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ebenfalls per Mail zu. Sollten Sie von uns keine Mails erhalten, prüfen Sie bitte, ob Ihr Posteingangskonto eventuell zu voll ist oder ob unsere Mails versehentlich in Ihren Spam-Ordner geleitet wurden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 069/13379994 zu Verfügung.

Mit Bescheinigung des Regierungspräsidium Darmstadt vom 29. März 2021 ist das Filmhaus Frankfurt mit seinem Seminarprogramm als berufsbildende Einrichtung anerkannt (§ 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz).
Dieses Angebot ist Teil des Lehrgangs „Produktion & Recht“.

Unterrichtsart
E-Learning
Web-Seminar