Inhalt
Fachbereich: Umschulungen
Abschluss: Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Ein kurzer ÜberblickDie Externenprüfung ist ein Mittel, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben. Sie ermöglicht es un- und angelernten Personen, an der regulären Abschlussprüfung teilzunehmen.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie auf die Externenprüfung zum Fachinformatiker Systemintegration / zur Fachinformatikerin Systemintegration vorbereitet. Sie ergänzen dabei Ihre praktischen Erfahrungen durch den Erwerb theoretischer Fachkenntnisse und prüfungsrelevanter Inhalte, die Sie im Rahmen Ihrer bisherigen beruflichen Erfahrungen nicht sammeln konnten.Berufliche PerspektivenFachinformatiker/innen der Fachrichtung Systemintegration sind auf dem Arbeitsmarkt besonders begehrt, denn sie stellen sicher, dass die IT-Technik in Unternehmen reibungslos funktioniert. Da qualifizierte IT-Spezialisten in Deutschland allerbeste Berufschancen haben, sichert ein erworbener Berufsabschluss sehr gute Karrierechancen in einer zukunftssicheren Branche und bietet die Grundlage für zahlreiche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.
Anforderungen/VoraussetzungenFür die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.Inhalte
Neben den Fachinhalten vermitteln wir Ihnen auch Qualifikationen in den Bereichen:
Kaufmännische Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Markt- und Kundenbeziehungen
Fachenglisch
Informationsquellen und Arbeitsmethoden
Projektmanagement
- Abschluss
- Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.20) i
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
ProAbschluss (Hessen) (Qualifizierungsscheck) i - Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
- ESCO-Synonym
- Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 01.08.20) i