Inhalt
Fachbereich: Umschulungen
Abschluss: Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Ein kurzer ÜberblickEs gibt unterschiedliche Wege, die zum beruflichen Erfolg führen - auch für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wer einschlägige Berufserfahrung nachweist, kann als sogenannter Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie auf die Externenprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit vorbereitet. Sie ergänzen dabei Ihre praktischen Erfahrungen durch den Erwerb theoretischer Fachkenntnisse.Berufliche PerspektivenServicekräfte für Schutz und Sicherheit führen vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Personen, Objekten, Anlagen und Werten sowie zur Abwehr von Gefahren durch und unterstützen dadurch die öffentliche, betriebliche und private Ordnung.
Da die Sicherheitswirtschaft seit Jahren gute wirtschaftliche Perspektiven vorweist und insbesondere gut qualifizierte Mitarbeiter immer stärker gesucht werden, haben Absolventen der Maßnahme nach bestandener Externenprüfung hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Anforderungen/VoraussetzungenFür die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.Inhalte
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
Wirtschafts- und Sozialkunde
Rechtsgrundlagen
Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Abschluss
- Fachkraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i
- Förderungsart
- ProAbschluss (Hessen) (Qualifizierungsscheck) i
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i - Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
- ESCO-Synonym
- Fachkraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i