Inhalt
Fachbereich: Umschulungen
Abschluss: Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Ein kurzer ÜberblickSie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Berufliche PerspektivenDie Schutz- und Sicherheitsbranche boomt und hat sich zu einem wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsbereich entwickelt. Umsatz und Beschäftigtenzahlen steigen kontinuierlich. Insbesondere gut qualifizierte Mitarbeiter werden immer stärker gesucht, deshalb haben Absolventen zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt.Anforderungen/VoraussetzungenFür die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.Inhalte
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
Schutz und Sicherheit
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
Wirtschafts- und Sozialkunde
- Abschluss
- Servicekraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i
- Förderungsart
- ProAbschluss (Hessen) (Qualifizierungsscheck) i
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i - Zielgruppe
- Arbeitsuchende (Teilnehmende)
- Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
- Sonstiges Merkmal
- Umschulung (PrüfO bundeseinheitlich) i
- ESCO-Synonym
- Servicekraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i