Inhalt
Zum Thema:
Dass ein in der EU/Deutschland produziertes/gehandeltes Erzeugnis nach dem US-Recht kontrolliert wird, ist für viele exportierende Unternehmen in Deutschland eine entscheidende Frage. Denn bei Verstößen gegen das US-Kontrollrecht kann es zu erheblichen bußgeldrechtlichen Strafen kommen, bis zum Entzug von US-Waren und dem Zugang auf den US-Markt.
Die Frage, wohin und an wen aus US-Sicht geliefert werden kann, ist ebenso wichtig.
Das Seminar vermittelt einen groben Überblick über die US-(Re-) Exportbestimmungen (Export Administration Regulations/EAR) und die Rechtsgrundlagen sowie die verschiedenen US-Behörden (Bureau of Industry and Security/BIS, Office of Foreign Assets Control/OFAC, Directorate of Defense Trade Controls/DDTC) die bei der US-Exportkontrolle wichtig sind.
Die Teilnehmer bekommen einen ersten Einblick in die Commerce Control List und die Ermittlung der einer Produktklassifizierung (Export-Control-Classification-Number/ECCN) und die Einschätzung der EAR99.
Die Inhalte auf einen Blick:
- US-Exportkontrollrecht - Hintergrund
- Wann und wie entsteht eine Genehmigungspflicht
- Grundbegriffe der US-Exportkontrolle
o ECCN, EAR99, USML, ITAR, De-Minimis-Rule
- Länder- und Embargolisten der US-Behörden zu Iran, Syrien, Libyen Russland usw.
- Black-Lists der US-Behörden
- Organisation der US-Exportkontrolle - Arbeitsanweisung inkl.
red flag Checkliste
Art: Weiterbildung/Fortbildung