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So simpel steht es heute im Artikel 3 Absatz 2 in unserem Grundgesetz. Was heute so ganz selbstverständlich in unseren Ohren klinkt, war vor fast 70 Jahren der Erfolg eines harten und zähen Kampfes der vier "Mütter" des Grundgesetzes. Vor allem Elisabeth Seibert war es, die durch ihre Hartnäckigkeit ihre Mitstreiterinnen von der Wichtigkeit dieses Satzes überzeugen konnte. Von Seiten der "Grundgesetzväter" gab es erbitterten Widerstand gegen diese Forderung. Deshalb suchte Elisabeth Seibert die Öffentlichkeit. Sie reiste durch das Land und informierte die Wählerinnen über die Wichtigkeit dieses Satzes. Sie kämpfte für die Gleichberechtigung der Frauen auf allen Rechtsgebieten. Letztendlich mussten die "Väter" des Grundgesetzes nachgeben und der Artikel 3 wurde in der heutigen Form in die Verfassung aufgenommen.
Damit war das Tauziehen um die Gleichheit von Männern und Frauen vor dem Gesetz noch nicht erreicht. Viele parlamentarische und außerparlamentarische Auseinandersetzungen waren notwendig, um den heutigen Zustand zu erreichen. Es bleiben jedoch noch viele Bereiche, in denen der Artikel 3 Absatz 2 noch nicht durchgesetzt ist.
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Donnerstag, 15:00 Uhr