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Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV

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Inhalt

Wer Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die nach der CLP-Verordnung mit dem Piktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) oder mit dem Piktogramm GHS 08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und bestimmten H-Sätzen oder mit dem Gefahrenpiktogramm GHS 03 (Flamme über einem Kreis) oder mit dem Piktogramm GHS 02 (Flamme) und bestimmten H-Sätzen zu kennzeichnen sind an den privaten Endverbraucher abgibt, benötigt in jeder Abgabestelle (Hauptbetrieb, Filiale) mindestens eine sachkundige Person. Auch wer als Hersteller, Einführer oder Händler diese so gekennzeichneten Produkte an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgibt, muss in der erforderlichen Anzeige an die zuständige Behörde vor Aufnahme dieser Tätigkeit einen Sachkundigen benennen.

Schulungsinhalte:

  • Wiederholung von Grundlagenkenntnissen:
  • Das deutsche und europäische Chemikalienrecht
  • Chemikalienverbotsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
  • Eigenschaften von Gefahrstoffen
  • Gefahrenabwehr und Erste Hilfe bei der Verwendung von Gefahrstoffen
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
  • Aktuelle Änderungen
  • der ChemVerbotsV
  • der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
  • der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
  • der Gefahrstoffverordnung
  • des Abfall- und Gefahrgutrechts
  • Übungen und Besprechung eigener Fragen

    Weitere Informationen

    Art: Weiterbildung/Fortbildung
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Termine

Dieser Kurs wird momentan nicht in Hessen angeboten, sondern in einem anderen Bundesland. Bitte kontaktieren Sie den Anbieter.