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Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildung von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,
2. Einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende mindestens zweijährige Berufspraxis:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in§ 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabeiüberwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichens von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Folgende Themen werden behandelt:
- Arbeitsmethodik
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten undüberwachen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Förderung
Für diesen Lehrgang bietet die Bundesregierung durch die Deutsche Ausgleichsbank eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFGB) an. Siehe auch: www.aufstiegs-bafoeg.info
Zielgruppe
Alle Interessentinnen und Interessenten, soweit sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen.
Weitere Informationen
Dauer: 29 Monate