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Energieberater/in

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Ab sofort müssen sich Immobilienverwalter und Eigentümer mit dem Energieausweis auseinandersetzen, welcher bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden muss.

Die Erstellung eines solchen Ausweises geht mit dem Wissen um fachspezifische Details und der baulichen Substanz von Gebäuden einher. In diesem Zusammenhang sind die Spezialisten aus dem Bauhandwerk welche eine Energieberater Ausbildung absolviert haben klar im Vorteil. Gebäudeenergieberater verfügen über einen nicht zu unterschätzenden Wissensschatz der Bausubstanz und somit die besten Konzepte zur langfristigen und optimierten Energie Sanierung geben können.
Speziell wenn es um technische Nachrüstungen und Änderungen an der Bausubstanz geht, ist die Vorkenntnis nicht außer acht zu lassen.

Energiepass - Ausstellungsberechtigte:
Nicht jeder Energieberater darf Gebäudeenergieausweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellen. Die Berechtigung zur Ausstellung ist in der EnEV 2014 geregelt und ist abhängig von der Grundqualifikation. Eine Unterscheidung findet nach Wohnbestand, Wohn- und Nicht-Wohnbestand und Neubauten statt. Unser Seminar Ausbildung zum Energieberater bezieht sich auf Energieausweise für Wohnbestand nach EnEV 2014 § 16 (2) und Wohn- und Nicht- Wohnbestand nach § 16 (2) und (3).

Energieberater Ausbildung / Gebäudeenergieberater - Infos

  • Der Energieausweis nach den Vorgaben der EnEV 2014
  • Die Richtlinien der EnEV 2014 Anlage 11, 1 und 2
  • Der Gebäudeenergieausweise für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung gemäß EnEV 2014 §16 (2)
  • Der Energieausweise für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung sowie als Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude gemäß EnEV 2014 §16 (2) und (3)
Sonstiges Merkmal
Energieberater/in [privatrechtlich]