Inhalt
Offene Fragen bei der Erstellung der Ausfuhranmeldung? Was ist zu tun, wenn ich keinen Ausgangsvermerk bekomme? Muss die Ware immer zum Zoll?
Bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der EU muss jede Ware bei einer Zollstelle in das Ausfuhrverfahrenüberführt werden. In diesem Seminar geht es um die zollamtliche Abfertigung von Ausfuhrsendungen und die Abwicklung des elektronischen Ausfuhrverfahrens ATLAS. Neben den Grundlagen der Verzollung wird das System der Zollpräferenzen sowie Vereinfachungen bei der Ausfuhr behandelt. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine Einführung in die Exportkontrolle
Inhalte
Zoll-Grundlagen
- Europäische Union, Drittländer
- Zollunion mit der Türkei
- Verzollung, Unionsware, Drittlandsware
- Warentarif-Nr./ Harmonisiertes System
- Vereinfachungen bei der Ausfuhr: Authorised Economic Operator (AEO), SDE (früher ZA) und andere
- Einstufige und zweistufige Ausfuhranmeldung
- Ausführer, Empfänger und Anmelder nachUnionszollkodex
- ATLAS-Codierungen: Geschäftsarten, Zollverfahren, Genehmigungscodierungen (Y901 etcetera), Verkehrszweige, statistischer Warenwert und weitere
- Ausfuhrkontrolle: Dual-Use, Finanz-Sanktionslisten, kritische Empfängerländer
- Übungsbeispiel: Ausfuhr in Drittländer im NotverfahrenEnvironmental Protection Agency(EPAS)
- Ausfuhrbegleitdokument, Ausgangsvermerk und\'Alternativ-Ausgangsvermerk\'
- Embargomaßnahmen und Codierungen (Y920 etcetera)
- Sanktionierte Personen und Organisationen, Hinweise zur Prüfung
- Güterbezogene Exportkontrolle und Codierungen (Y901 etcetera)
- Ausfuhrgenehmigung und Auskunft zur Güterliste
Weitere Seminarezu diesem undähnlichen Themen finden Sie unter\"Mehr zur Veranstaltung\".
Weitere Informationen
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Art: Weiterbildung/Fortbildung
Dauer: 8 Stunden