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Reparaturabwicklung mit dem Drittland

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Inhalt

Werden Reparaturen außerhalb der EU durchgeführt und als passive Veredelung gemeldet, fallen Abgaben nur auf die Reparaturkosten an. Reparaturen, die im Rahmen einer Garantie in einem Drittland ausgeführt werden, sind bei der Wiedereinfuhr sogar gänzlich abgabenfrei. Auch Waren, die in der EU repariert und danach wieder ins Drittlandüberführt werden, können im Besonderen Verfahren der Veredelung verzollt werden. Erkennen Sie im Seminar Ihre Möglichkeiten.Sie sind für die Reparaturabwicklung in Ihrem Unternehmen zuständig und wollen die Vorteile der Veredelung unkompliziert nutzen. Sie benötigen daher einenÜberblicküber die zollrechtliche Abwicklung und die praktische Umsetzung des passenden Veredelungsverfahrens.Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Möglichkeit der Besonderen Verfahren nutzen können und beispielsweise bei Reparaturen, auch ohne vorherige Beantragung eines PV-Verfahrens, Zeit und Geld sparen.
Inhalte:

  • Reparaturabwicklung
  • Garantiefälle
  • Passive Veredelung
  • Aktive Veredelung

Das Seminar wird zunächst als Präsenzseminar geplant. Eine Umwandlung in ein Online-Seminar auf Grund der Corona-Pandemie ist möglich und wir rechtzeitig bekannt gegeben.


    Weitere Informationen

    Dauer: 1 Tage

    Termine

    Dieser Kurs wird momentan nicht in Hessen angeboten, sondern in einem anderen Bundesland. Bitte kontaktieren Sie den Anbieter.