Inhalt
Zielgruppe: Ausbilder/ Trainer, die in der Luftsicherheit tätig sind.
Voraussetzungen: Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG behördliche Ausbilderzulassung
Grundlage: Kapitel 11.5.2 des Anhangs der DVO (EU) Nr. 2015/1998 § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV
Kursziel: Schulungsbescheinigung der DEKRA Akademie
Gültigkeit: 12 Monate
Ausbilder, die im Bereich der Luftsicherheit tätig sind, benötigen ab ihrer Zulassung eine jährliche Fortbildungsunterweisung von mindestens 4 Stunden.
- Luftsicherheitsgesetzliche Bestimmungen - aktuelle Vorschriften/ Verordnungen - Auswirkungen von Änderungen auf die Schulungsinhalte - Verantwortung von Luftsicherheitsbeauftragten - Folgen aus Verstößen gegen rechtliche Vorgaben - Frachtabwicklung, Ko