Inhalt
Zielgruppe: Mitarbeiter aus dem betr. Personalwesen
Voraussetzungen: Mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen, anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im Personalwesen oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Personalwesen oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Personalwesen oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personalwesen. Weitere Zulassungsvoraussetzung bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder- Eignungsverordnung.
Grundlage: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
Kursziel: Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau (IHK)
Personalfachkaufleute sind unverzichtbare Prozessbegleiter in der Personal- und Organisationsentwicklung. Um eigenverantwortliche Entscheidungen in der Personalpolitik eines Unternehmens zu treffen sind umfassende Management- und Kommunikationsfähigkeiten unverzichtbar. Personalfachkaufleute beherrschen die operativen und administrativen Aufgaben. Darüberhinaus planen und steuern sie Projekte zur Personalbeschaffung sowie zur Aus- und Weiterbildung der Belegschaft. Die Beratung von Fach- und Führungskräften gehört ebenso zu ihrem Aufgabengebiet wie das Personalmarketing und -controlling. Gerade in Zeiten spürbaren Fachkräftemangels besteht hier in zahlreichen Unternehmen erheblicher Optimierungsbedarf - die perfekte Chance für Sie, sich mit entsprechenden Fähigkeiten zu positionieren.
- Lern- und Arbeitsmethodik - Personalarbeit organisieren und durchführen - Rechtliche Bestimmungen für Personalarbeit - Personalplanung, -marketing und -controlling - Personal- und Organisationsentwicklung steuern