Inhalt
Zielgruppe: Personal, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt.
Voraussetzungen: Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz
Grundlage: Ziffer 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Kursziel: Schulungsbescheinigung der DEKRA Akademie GmbH Aviation Services nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle
Gültigkeit: 5 Jahre
Alle Personen, die bei Fracht oder Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen, müssen sich einer Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 unterziehen. Als Teil der sicheren Lieferkette tragen diese Personen dazu bei, Luftfracht oder -post vor unberechtigten Zugriffen und/oder Manipulation zu schützen.
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen - Einschlägige Rechtsvorschriften - Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten
Terminoption: auf Anfrage