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Personal, das bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen durchführt (11.2.3.9 ohne Flughafenausweis)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Personal, das bei Fracht und Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt.

Voraussetzungen: Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz

Grundlage: Ziffer 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Kursziel: Schulungsbescheinigung der DEKRA Akademie GmbH Aviation Services nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle
Gültigkeit: 5 Jahre

Alle Personen, die bei Fracht oder Post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführen, müssen sich einer Luftsicherheitsschulung gem. Kapitel 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 unterziehen. Als Teil der sicheren Lieferkette tragen diese Personen dazu bei, Luftfracht oder -post vor unberechtigten Zugriffen und/oder Manipulation zu schützen.

  • Frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen - Einschlägige Rechtsvorschriften - Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten

Terminoption: auf Anfrage