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Datenschutz in sozialen Einrichtungen gem. EU-DSGVO und BDSG-neu - Einführungsseminar

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Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir das Seminar voraussichtlich verschieben. Gerne können Sie sich aber noch dazu anmelden. Sobald wir einen neuen Termin fixiert haben, melden wir uns wieder bei Ihnen. Bis dahin fallen keine Kosten an.

Seit 24.05.2018 entfällt das BDSG, stattdessen sind die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das BDSG-neu anwendbar. Die EU-DSGVO gilt vorrangig vor allen anderen Gesetzen, in denen datenschutzrelevante Regelungen enthalten sind. Zusätzlich sind allerdings noch - z.T. neue - datenschutzrelevante Regelungen in deutschen bereichsspezifischen Vorschriften (z. B. SGB) zu beachten.