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Der Umweltbericht in der Bauleitplanung nach der Novellierung des BauGB (HE200705)

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Inhalt

Mit der BauGB-Novelle 2017 haben sich die Anforderungen an den Umweltbericht noch einmal erhöht. Die Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 und §§ 2a und 4c BauGB enthält nun erheblich mehr Gliederungspunkte, die im Umweltbericht abgearbeitet werden müssen.

Was verbirgt sich konkret hinter der Anforderung, "die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben" zu beschreiben (Nr. 2 b (hh) der Anlage 1 zum BauGB)?

Antworten hierauf erhalten Sie in unserem Seminar von zwei ausgewiesen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen. Das Seminar unterstützt Sie, die Anforderungen an die Umweltprüfung künftig von vornherein sach- und fachgerecht einzuschätzen. Damit tragen Sie mit dazu bei, dass eine Umweltprüfung gesetzeskonform und inhaltlich in angemessener Form erfolgt.

Zielgruppe
Beschäftigte der Bauämter ((Landschafts-)Planung und Bauordnung), der Umwelt- und Rechtsämter, der am Planungsverfahren beteiligten kommunalen und staatlichen Behörden, Stadt- und LandschaftsplanerInnen, (Landschafts)ArchitektInnen, RechtsanwältInnen, ProjektentwicklerInne und VertreterInnen von Umweltverbänden.