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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

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Inhalt

Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erwerben Sie eine Qualifikation, die es Ihnen erlaubt, bestimmte Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen, die eigentlich Fachkräften aus elektrotechnischen Berufen vorbehalten sind.

Personen, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen, brauchen eine ausreichende Ausbildung. Aus diesem Grund wurde in die Durchführungsanweisung zu §2 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3) der Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufgenommen.

Ohne selbst eine elektronische Berufsausbildung durch-laufen zu haben, sind Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten in der Lage, bestimmte elektrische Montage- und Anschlussarbeiten in Zusammenhang mit ihren sonstigen berufstypischen Tätigkeiten fachgerecht und sicher auszuführen.
Die schriftliche Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgt durch den Betrieb.

Inhalt:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf den menschlichen Körper
  • Die fünf Sicherheitsregeln
  • Unterweisung über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes und bei indirektem Berühren
  • UVV, Vorschriften der Berufsgenossenschaft und DIN VDE 0100
  • Installation und Inbetriebnahme von elektrischen Betriebsmitteln
  • Messpraktikum DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0701-0702
  • Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Praktische Anleitung zur Durchführung bestimmter Arbeiten
Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)