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Hygieneschulung für lebensmittelverarbeitende Betriebe VZ

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Inhalt

§ 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt Lebensmittelhygieneschulungen für alle Personen zwingend vor, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.

Der Gesetzgeber fordert daher von allen MitarbeiterInnen eines Betriebes, der mit Lebensmitteln arbeitet (dazu zählen auch Transportlogistikunternehmen, die Lebensmittel transportieren) den Nachweis einer Schulung.

Dieser Nachweis ist den Überwachungs-behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

Lebensmittel, die nicht sicher sind bzw. nicht den Hygienevorschriften entsprechen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Das Seminar berücksichtigt die europäischen (VO EG 178/2002, VO EG 852/2004, VO EG 853/2004) und deutschen gesetzlichen Vorgaben zur Lebensmittelhygiene.

Inhalt:

  • Grundsätze und Vorteile
   des HACCP-Konzepts
  • Rohstoffhygiene
  • Verarbeitungshygiene
  • Raum- und Anlagenhygiene
  • Personalhygiene
  • Produkthygiene
  • Entsorgungshygiene
  • Durchführung von Eigenkontrollen
   Krisenmanagement
Sonstiges Merkmal
Hygieneschulung nach § 4 (Lebensmittelhygieneverordnung)