14.975 Kurse von 1.061 Anbietern. Suchwort eingeben, aus Dropdownliste auswählen. Mehrere Suchwörter mit Komma trennen.
Erweiterte Suche

« Zurück

Die Vertrauensperson im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit seiner konsequent personorientierten Ausrichtung wird ein umfassendes neues Verfahren für die Planung der erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen zur selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Arbeit und Wohnen eingeführt. In diesem neuen und komplexen Gesamt- und Teilhabeplanverfahren sollen Menschen mit Behinderung mit ihren Vorstellungen und Wünschen aktiv beteiligt werden. Das BTHG sieht vor, dass sich der Mensch mit Behinderung in diesem Verfahren durch eine so genannte Vertrauensperson (u.a. Angehörige, gesetzliche Betreuer*innen, Freund*innen, beruflich tätige Betreuungspersonen) unterstützen lassen kann. Viele Menschen mit Behinderung werden aufgrund der komplizierten Sachlage auf diese Unterstützung angewiesen sein.
In diesem Workshop erhalten Sie einen kurzen kompakten Überblick über die vielfältigen gesetzlichen Grundlagen des BTHG. Zudem reflektieren Sie mit Hilfe unserer Anleitung Ihre Rolle und Aufgabe als Vertrauensperson im Rahmen des Gesamtplanverfahrens.
Nach dem Workshop werden Sie gut vorbereitet für Ihre neue Aufgabe sein!

THEMEN:
› Ziele des Bundesteilhabegesetzes, Behinderungsbegriff und ICF-Orientierung
› Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren, Mitwirkung von Menschen mit Behinderung und ihrer Vertrauensperson
› Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe und ihre Finanzierung
› Leistungen der Grundsicherung
› Gesetzlicher Rahmen zur Ausübung der Funktion als Vertrauensperson
› Rollenverständnis und Aufgaben einer Vertrauensperson
› Entwicklung einer „Checkliste“ für die Arbeit einer Vertrauensperson