Inhalt
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden ab dem 01.01.2020 für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen grundlegende Veränderungen vorgenommen. Die Trennung der existenzsichernden Leistungen und der Leistungen zur Teilhabe sowie die Einführung eines Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahrens durch die Leistungsanbieter wird im Lebensbereich Wohnen die Angebotsstruktur wesentlich verändern. Menschen mit Behinderung und ihre Vertrauenspersonen sollen in diesem Verfahren aktiv beteiligt werden. Mit diesen und weiteren gesetzlichen Regelungen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel einer konsequenten Umsetzung von personorientieren Konzeptionen im Bereich Wohnen.
THEMEN:
› Ziele des Bundesteilhabegesetzes, Behinderungsbegriff und ICF-Orientierung
› Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren, Mitwirkung der Menschen mit Behinderung und ihrer Vertrauenspersonen
› Leistungen zur sozialen Teilhabe und Assistenz
› Trennung von existenzsichernden Leistungen und Leistungen zur Teilhabe
› Auflösung der Trennung zwischen ambulanten und stationären Angeboten
› Entwicklung und Umsetzung personorientierter Konzepte