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Brandschutz im geregelten oder nicht geregelten Sonderbau

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Inhalt

Bei der Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes für einen Sonderbau ist zu klären, wann für einen
abweichenden Tatbestand eine förmliche Abweichungsentscheidung nach § 67 MBO notwendig
wird und wann gemäß § 51 MBO eine Erleichterung zu gestatten ist. Zudem ist mit Abweichungen
nach § 87a MBO in den Bundesländern verschieden umzugehen, was bei Fachplanern als auch
bei Genehmigungsbehörden häufig zur Verunsicherung führt. Das Seminar widmet sich diesem
Problemfeld anhand von Praxisbeispielen unterschiedlicher Sonderbauten (Neubau und Bestand).
Außerdem wird diskutiert, inwieweit unter Einsatz von Ingenieurmethoden des Brandschutzes die
Festlegung sinnvoller besonderer Anforderungen möglich ist.

SEMINARINHALTE
▪ Bauordnungsrechtliche Grundlagen: Vorgaben der Landesbauordnung für Standardbauten,
abweichende Tatbestände / Geregelte und ungeregelte Sonderbauten: Abweichung oder
Erleichterung? / Erforderliche Brandschutzmaßnahme oder besondere Anforderung?
▪ Abweichungen und erforderliche Brandschutzmaßnahmen: Feststellen und Analyse von
Abweichungen / Beurteilung des Brandrisikos und der ausreichenden Brandsicherheit /
Erfordernis von zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen / Richtige Beantragung von
Abweichungen
▪ Erleichterungen und besondere Anforderungen: Beurteilung abweichender Tatbestände /
Ermitteln erforderlicher Maßnahmen / Bestimmen von besonderen Anforderungen /
Gestattung von Erleichterungen
▪ Grundlagen der Anwendung von Brandschutzingenieurmethoden: Aktueller Stand der
Normung und der Akzeptanz von Ingenieurmethoden / Beschreibung der jeweiligen
Aufgabenstellung, der Akzeptanzkriterien und Auswahl von Brandszenarien / Beurteilung von
abweichenden Tatbeständen mittels Ingenieurmethoden

IHR NUTZEN
Das Seminar hilft Ihnen abweichende Tatbestände, insbesondere bei bestehenden Gebäuden, zu
erkennen und diese im korrekten Umgang bei der Planung und Genehmigung zu trainieren. Sie
erhalten praktische Hinweise, wie für die Abweichungen oder Erleichterungen die richtige Entscheidungslage
hergestellt und ausreichende Begründungen gefunden werden können.

ZIELGRUPPE
Fachplaner für Brandschutz, Architekten, Ingenieure, Behördenvertreter.