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Brandschutz in der Gefahrstofflagerung

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Inhalt

Für die Lagerung und im Umgang mit wassergefährdenden, leicht entzündlichen und akut
toxischen Stoffen gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen, die spezielle Fachkenntnisse erfordern.
In diesem sicherheitsrelevanten Bereich der Gebäudeplanung kommen sowohl die landesbaurechtlichen
Regelungen des Brandschutzes als auch die bundeseinheitlichen Regelungen des
Arbeitsschutzes zusammen. Die Anforderungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes,
das Gefahrstoffrecht, das Umweltrecht und das Arbeitssicherheitsrecht bilden den rechtlichen
Rahmen, in dem sich der Planer bewegt.

SEMINARINHALTE
▪ Rechtliche Grundlagen der Lagerung und Bereitstellung von Gefahrstoffen in Gebäuden und
im Freien
▪ Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern (TRGS 509) sowie Füllund
Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
▪ Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510)
▪ Integration von Gefahrstoffkleinlagern in Laboren und Forschungsstätten durch den Einsatz
modularer Raumbausysteme und Gefahrstofflagerschränke
▪ TRGS 800 Brandschutz und Gefahrstofflagerung gemeinsam betrachtet
▪ Systematische Bewertungssysteme von Brand- und Explosionsrisiken
▪ Löschwasserrückhaltung im Zusammenhang mit wassergefährdenden Stoffen – rechtlicher
Hintergrund, Anforderungen und Umsetzung

IHR NUTZEN
Die Bereiche Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz werden häufig isoliert betrachtet,
obwohl dies rechtlich nicht geboten ist und für die Planer, Bauherren und Anwender im Schadensfalle
enorme Haftungsrisiken mit sich bringt. Die Zielsetzung des Seminars ist es, eine Gesamtübersicht
der Regelungen und das Detailwissen in der Ausführung zu vermitteln.

ZIELGRUPPE
Fachplaner, Architekten, Sicherheitsingenieure und Behördenvertreter, die sich Fachkenntnisse in
dieser komplexen Problematik aneignen wollen.