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Bauvertragsrecht für Architekten, Fachplaner und Unternehmer

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Inhalt

Das Werkvertragsrecht für Fachplaner, Unternehmer und Architekten, die sich mit sicherheitstechnischen
Bauthemen wie dem Brandschutz befassen, hat seine eignen Tücken und Fallstricke.
Werkvertragliche Abnahmen finden neben Abnahmen durch Prüfsachverständige für sicherheitstechnische
Anlagen statt. Baugenehmigungen fordern die Bestätigungen der Umsetzung
von Brandschutzkonzepten durch die Konzeptersteller. Viele andere Besonderheiten bilden ein
Umfeld, dass sich vom normalen Bauablauf unterscheidet. Wir wollen die Wechselwirkungen aufzeigen
und den Beteiligten die rechtlichen Verknüpfungen aufzeigen um Konflikten bereits bei der
Angebotsabgabe vorzubeugen oder bei Konflikten klare Argumentationslinien zu haben. In der
Schulung gehen wir ausführlich auf die Neuerungen im Werkvertragsrecht für Ingenieure ein und
berücksichtigen auch die neueste Rechtsprechung zur MVV TB und das Verhältnis der öffentlich
rechtlichen Anforderungen zum Zivilrecht (BGB) ein.

SEMINARINHALTE
▪ Systematik der Änderungen
▪ Warum ein modifiziertes Bauvertragsrecht?
▪ Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen
▪ Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen § 650p BGB (Inhalt,
Leistungsdefinitionen)
▪ Der Verbraucherbauvertrag
▪ Die neuen Abnahmeregelungen
▪ Das neue Kaufrecht (§ 439 Absatz 3 BGB)
▪ Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung (§ 650g BGB)
▪ Anordnungsrecht des Auftraggebers § 650b BGB
▪ § 648a BGB Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund
▪ Auswirkungen der EuGH Entscheidung C-377/17
▪ Ist auch die AHO von der EuGH Rechtsprechung betroffen?

IHR NUTZEN
Dieses Seminar hilft Ihnen im Dickicht aus VOB/B, AHO und BGB den Überblick zu behalten,
damit Sie Ihren Arbeitsalltag rechtssicher gestalten können.

ZIELGRUPPE
Planer, Architekten, Bauherren, Behördenvertreter, Facilitymanager.