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Ausbilung zum Brandschutzbeauftragten mit Abschlusszertifikat

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Inhalt

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß den Inhalten der DGUV Information
205-003 – „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ –
sowie der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-11 und der VDS 3111.

Um das Zertifikat „Brandschutzbeauftragter“ zu erlangen, müssen Sie die mindestens 64 Lehreinheiten
umfassende Ausbildung absolvieren sowie eine Abschlussprüfung bestehen.

IHR NUTZEN
Nach Abschluss der Ausbildung sind Sie in der Lage, einen Betrieb in allen Fragen und Belangen
des Brandschutzes zu beraten, zu unterstützen und in diesem Bereich mitzuwirken. Sie können
Brandschutzordnungen – auch unter Berücksichtigung von Brandschutzkonzepten – erstellen und
fortschreiben. Ihr Profil wird dadurch abgerundet, dass Sie als Sachverständiger behördliche und
feuerversicherungsrechtliche Forderungen umsetzen können.

PRÜFUNG
Schriftliche und mündliche Prüfung

ZERTIFIKAT
Das Prüfungs- und Lehrgangszertifikat „Brandschutzbeauftragter“ bescheinigt dem Lehrgangsteilnehmer
nach erfolgreicher Prüfung, dass die Ausbildung entsprechend den Inhalten der DGUV
Information 205-003 sowie der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-1 und der VDS 3111 erfolgte.

ZIELGRUPPE
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter / -innen Werksfeuerwehr, Architekten, Ingenieure,
Sicherheitsbeauftrage, Mitarbeiter Facility- und Gebäudemanagement, interessierte Personen mit
abgeschlossener Berufsausbildung.

LEISTUNGSUMFANG
▪ 68 Lehreinheiten
▪ Tagungsunterlagen
▪ Abschlusszertifikat nach erfolgreicher Prüfung
▪ Tagungsverpflegung

SEMINARINHALTE

1 GRUNDLAGEN
▪ Ziele des Arbeits- und Brandschutzes
▪ Verantwortung für den Arbeits- und Brandschutz im Betrieb
▪ Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten

2 BRANDLEHRE
▪ Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
▪ Grundlagen des Explosionsschutzes

3 BRANDRISIKEN
▪ Brandrisiken innerhalb des Betriebes
▪ Gefährdung von Personen / besondere Gefährdungen
▪ Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf
Löschmittel

4 BAULICHER BRANDSCHUTZ
▪ Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen,
Industriebaurichtlinie
▪ Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege, Flächen für die
Feuerwehr
▪ Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter Gesichtspunkten
des Brandschutzes
▪ Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
▪ Ortsfeste Feuerlöschanlagen
▪ Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
▪ Instandhaltung und Haftung

5 GERÄTE ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
▪ Tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte
▪ Wandhydranten, Speziallöschgeräte
▪ Instandhaltung und Haftung

6 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ
▪ Gefährdungsanalyse, Brandschutzkonzept, Brandschutzmaßnahmen
▪ Brandschutzordnung, Verhalten bei Bränden,
Brandschutzunterweisungen
▪ Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen

7 BEHÖRDEN, FEUERWEHREN, VERSICHERER
▪ Zuständige Behörden und deren Aufgaben, Zusammenarbeit
▪ Aufgaben, Arten und Leistungsvermögen von Feuerwehren
▪ Aufgaben und Leistungen der Versicherer

8 BRANDBEKÄMPFUNG
▪ Richtiges Löschen mit handbetätigten Geräten
▪ Praktische Löschübungen

Sonstiges Merkmal
Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]