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Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

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Inhalt

Zum Thema:
Für bestimmte, in der betrieblichen Praxis anfallende Tätigkeiten, muss ein Mitarbeiter gemäß den geltenden elektrotechnischen Vorschriftenwerken mindestens die Qualifikation einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person, kurz EUP haben:
Reinigen elektrischer Anlagen bzw. elektrischer und abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten, Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile, Feststellen der Spannungsfreiheit, gelegentliches Handhaben von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender Teile sind beispielsweise Tätigkeiten, für die eine solche Qualifikation erforderlich ist. Der elektrotechnisch unterwiesenen Person können - im Rahmen des in der DGUV Vorschrift 3 erlaubten Umfanges und unter Leitung und Aufsicht - Arbeiten (Errichtung, Änderung und Instandhaltung) an elektrischen Anlagen oder in der Nähe elektrischer Anlagen und der Aufenthalt in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten gestattet werden. Die elektrotechnisch unterwiesene Person wird, gemäß der unten aufgeführten Themen, über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten sowie über die notwendigen Schutzmaßnahmen unterwiesen.

Die Inhalte auf einen Blick:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen
  • 5 Sicherheitsregeln
  • Qualifikationsstufen in der Elektrotechnik
  • Tätigkeitsfelder von EUPs
  • Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Lernerfolgskontrolle

    Art: Weiterbildung/Fortbildung
Sonstiges Merkmal
Elektrotechnisch unterwiesene Person (gem. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)) i

Termine

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