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Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijobs und Mindestlohn

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Inhalt

Zum Thema:

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten in 2013 letztmals angepasst und eine prinzipielle Rentenversicherungspflicht eingeführt. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 1.1.2022 sind neue Meldevorschriften umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
Seminarziel:
Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

Die Inhalte auf einen Blick:

Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 450 ? monatlich

  • Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
  • RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung
  • Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten
  • Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung - Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs
  • Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag
  • Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit

Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2021

Neue Meldevorschriften ab 01.01.2022

Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

  • Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte
  • Prüfung der Berufsmäßigkeit

Grundlagen und Neuregelungen für die Gleitzone (Entgelt über 450 ? bis 1.600 ? monatlich ab 01.01.2023)

  • Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte
  • jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln
  • Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung
  • Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge
  • etc.

Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, COVID-19 Übergangsregelungen, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.

Art: Weiterbildung/Fortbildung

Termine

Dieser Kurs wird momentan nicht in Hessen angeboten, sondern in einem anderen Bundesland. Bitte kontaktieren Sie den Anbieter.