Inhalt
Zielgruppe: Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen keine praktische Erfahrungen haben und zukünftig diese bedienen sollen.
Vorraussetzungen: Technisches Verständnis, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung.
Grundlage: DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Regel 100-500 (BGR 500); BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz.
Kursziel: Personenbezogener 'Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen / Zertifikat Hubarbeitsbühnenbediener' (Teilnahme-Bescheinigung mit Seminargliederung und einen Ausweis im Scheckkartenformat)
Gültigkeit: Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet, unterliegt jedoch einer jährlichen Unterweisung.
Theorie:
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik,
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten,
Betrieb allgemein
Übernahme und Transport,
Aufstellung und Inbetriebnahme
Arbeiten mit der Maschine,
Prüfungen, Unfallgeschehen
Praxis:
Einweisung an der Hubarbeitsbühne
arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
standsicheres Verfahren
Einüben der Steuerfunktion und der Funktion des Notablasses
Ziel: Hubarbeits-Führerschein Hebebühnen-Führerschein
Hinweise: https://www.wbz-fulda.de/seminarangebote/
- Sonstiges Merkmal
- rollstuhlgerecht