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Fachkraft für Impfmanagement

Inhalt

Der Qualifizierungslehrgang wird auf Grundlage des Fortbildungscurriculums der Bundesärztekammer „Fachkraft für Impfmanagement“ durchgeführt. Medizinische Fachangestellte erwerben im Rahmen der Delegation arzt-unterstützende und arzt-entlastende Handlungskompetenzen.

Der Qualifizierungslehrgang gliedert sich in vier Themenschwerpunkte:

• Rechtliche und medizinische Grundlagen von Schutzimpfungen (10 UE)
• Organisation des Impfmanagements (14 UE)
• Hausarbeit zum Impfmanagement in der Praxis (8 UE)
• Erfahrungsaustausch zum Impfmanagement (8 UE)

An den ersten beiden Lehrgangstagen wechseln sich Theorie und praktische Anwendungsübungen ab. Es werden auch Impftechniken unter ärztlicher Aufsicht am Phantom geübt.
Zwischen den beiden Präsenzphasen ist eine Hausarbeit in Form einer Fallbearbeitung zu erstellen. Diese Selbststudienzeit wird mit 8 Stunden auf die Gesamtlehrgangszeit anerkannt.
Im zweiten Lehrgangsteil liegt der Schwerpunkt auf den Hausarbeitsthemen unter Einbeziehung der STIKO-Empfehlungen und auf weiteren praktischen Anwendungsübungen, die im Erfah-rungsaustausch intensiv besprochen und ausgearbeitet werden.

Termine und Gebühren:
Wir führen eine Interessentenliste.
Gebühr: 455 € inkl. Lernerfolgskontrolle

Hinweis:
Die Teilnahme an der 8-stündigen Fortbildungsveranstaltung "Impfungen" wird auf den Qualifizierungslehrgang anerkannt.

Voraussetzungen
Die Teilnahme an der Fortbildung setzt voraus:
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare dreijährige Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf.

Der/die Teilnehmer/-in erhält ein Zertifikat der Landesärztekammer Hessen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Nachweis der Teilnahme am Gesamtlehrgang,
2. erfolgreiche Anfertigung einer Hausarbeit,
3. erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle.

Anerkennung
Die Fortbildung kann bei Vorlage des Zertifikates bei der Fortbildung Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung als Wahlteil sowie bei der Fortbildung Nichtärztliche Praxisassistenz (anteilig) anerkannt werden.