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Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Anlage C

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Bauherren sind durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV
) vom 10. Juni 1998 verpflichtet, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber
tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Der Koordinator unterstützt im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn
und die am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit
und Gesundheitsschutz, sowohl während der Planung der Ausführung, als auch während der Ausführung
des Bauvorhabens.
Er hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren
Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Für die Wahrnehmung der Aufgaben
als Koordinator müssen Sie über Berufserfahrungen und Erfahrungen im Baufach und zum
Arbeitsschutz im Baubereich verfügen. Kenntnisse über spezielle, einem Koordinator obliegende
Tätigkeiten, Aufgaben und Verpflichtungen, sind vorausgesetzt.

GEEIGNETER KOORDINATOR IM SINNE DER BAUSTELLV IST, WER ÜBER AUSREICHENDE
UND EINSCHLÄGIGE …
1. baufachliche Kenntnisse z. B. Bauwerkskunde/Statik etc. (Meister, Techniker oder ein Studium
als Ingenieur im Bausektor) alternativ durch eine Teilnahme am SiGeKo Lehrgang Anlage B
sowie
2. Kenntnisse im Arbeitsschutz (erworben durch eine Teilnahme an einer Weiterbildung gemäß
RAB 30, Anlage B) sowie
3. spezielle Koordinatoren-Kenntnisse (erworben durch eine Teilnahme an einer Weiterbildung
gemäß RAB 30, Anlage C) und
4. berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um
die in der BaustellV § 3 Absatz 2 und 3 genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.

DIE BAUSTEINE ZU IHRER QUALIFIZIERUNG:

  • Das Fachwissen für Ihren Zertifikatslehrgang SiGeKo- Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkoordinator, erlernen Sie in zwei Blöcken à 4 Tagen, mit jeweils 32
kompakten Unterrichtseinheiten, aufgeteilt in jeweils 4 Themenblöcke.

  • Die Inhalte orientieren sich an den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30).
  • Sie werden juristisch und handwerklich für Ihre anleitenden Aufgaben vorbereitet.

LEISTUNGSUMFANG:

  • ausführliche Seminarunterlagen
  • Prüfungsgebühren
  • Tagungsgetränke, Vormittagssnacks, Mittagessen, Nachmittagssnacks

BLOCK 2 (RAB 30 Anlage C – SiGeKo Seminar spezielle Koordinatoren- Kenntnisse)
I. DIE BAUSTELLENVERORDNUNG

  • Zweck der Baustellenverordnung und Anwendungsbereiche
  • Inhaltliche Anforderungen
  • Aufgaben und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators
  • Zweck und Inhalt der Vorankündigung

II. KOORDINIERUNG WÄHREND DER PLANUNG DER
AUSFÜHRUNG

  • Aufgaben des Koordinators
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
  • Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
  • Koordinierung während der Ausführung

eines Bauvorhabens
III. AUFGABEN DES KOORDINATORS

  • Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators

und deren Nutzung

  • Umgang mit Konfliktsituationen

IV. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

  • Die rechtliche Stellung und Befugnisse des Koordinators
  • Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau

Beteiligten

  • Berücksichtigung der Baustellenverordnung in den Verträgen
  • Grundkenntnisse der Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen

  • Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen
  • Verantwortung und Haftung des Koordinators
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

DIE SEMINARE SIND GEEIGNET FÜR

  • Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Architekten und Bau- Ingenieure
  • Bauexperten mit Grundwissen in Arbeits- und Gesundheitsschutz

auf dem Gebiet der Planungs- bzw. Ausführungsphase

  • Bauherren

VORAUSSETZUNGEN ZUR TEILNAHME AM TEIL 2 (BLOCK 2)

  • baufachliche Kenntnisse
  • mindestens 2 Jahre berufliche Erfahrung in der Planung und/oder

der Ausführung von Bauvorhaben gemäß RAB 30 Anlage A

  • arbeitsschutzfachliche Grundkenntnisse
Sonstiges Merkmal
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator