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Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI mit Zusatzqualifikation Hygiene im Gesundheits- und Sozialwesen

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Inhalt

Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt hier, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.

Als Zusatz vermittelt Ihnen diese Weiterbildung vertiefte Kenntnisse im Bereich der Hygiene und bringt Sie auf den aktuellen Stand der Anforderungen.

Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum§ 53b SGB (ehemals§ 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der§§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI.

Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.

Verschiedene Erreger- auch Krankheitskeime genannt - sind ständige Gefahrenquellen in Krankenhäusern, Altenheimen,  ambulanten Pflegediensten sowie in Arzt- oder Zahnarztpraxen. Dazu zählen zum Beispiel Norovirus, MRSA, ORSA, ESBL oder Clostridium difficile. Dieses Modul widmet sich deshalb der Prävention sowie der Erhaltung und Förderung der Gesundheit.

Weitere Informationen

Abschluss: Betreuungskraft

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Termine

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