Inhalt
Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung wurde nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den§ 53b SGB XI aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der§§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder geistiger Behinderung, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Für Interessenten, die die notwendigen sprachlichen Voraussetzungen (B2) für die Arbeit als Betreuungskraft nicht mitbringen, werden zu Beginn des Kurses das fachbezogene Vokabular und wichtige Redemittel vermittelt.
Weitere Informationen
Abschluss: Betreuungskraft
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i