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Patientenbegleitung und Koordination

Inhalt

Der 40-stündige Qualifizierungslehrgang
„Patientenbegleitung und Koordination“ wird nach dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt.

Folgende Handlungskompetenzen werden durch die Fortbildungsteilnahme erworben:

Die/Der Medizinische Fachangestellte
• motiviert den Patienten durch aktivierende und strukturierte Kommunikation und Interaktion zur Mitwirkung an den Therapiemaßnahmen.
• unterstützt die Ärztin/den Arzt mit Hilfe standardisierter Methoden und Techniken bei der strukturierten Behandlung und beim Case Management,
• führt Koordinations- und Überleitungsaufgaben insbesondere an den Schnittstellen der Versorgung durch.
• begleitet und unterstützt kontinuierlich insbesondere chronisch kranke Patienten.
• fördert die individuellen Ressourcen des Patienten unter Berücksichtigung dessen Ziele und Bedürfnisse.
• organisiert den internen und externen Informationsfluss.
• führt begleitende Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben durch.

Die Fortbildung besteht aus 4 Modulen, die in drei Veranstaltungsblöcken gebucht werden können:

• Interaktion mit chronisch Kranken (8 Std.)
• Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen (16 Std.)

• Kommunikation und Gesprächsführung/PAT 1 (8 Std.)
• Wahrnehmung und Motivation/PAT 2 (8 Std.)

Termine:
Siehe Lehrgang "Kardiologie" oder auf unserer Website. Für Qualifizierungslehrgänge ohne Termin führen wir eine Interessentenliste.
Gebühr: 310 € inkl. Lernerfolgskontrolle

Die Kurse PAT 1 und PAT 2 sind unabhängig vom Gesamtlehrgang zu buchen. Termine siehe Website oder auf Anfrage
Gebühr: je 105 €
Zertifikat
Am Ende des Qualifizierungslehrgangs erhält der/die Teilnehmer/in ein Zertifikat der Landesärztekammer Hessen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelfer/in. Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen medizinischen Fachberuf ist eine im Anschluss an die Berufsausbildung angemessene einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen, davon mindestens zwei Jahre in der ambulanten Versorgung.
2. Nachweis der Teilnahme an o. a. Fortbildungen. Diese sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nachzuweisen.
3. Erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle.

Die Lernerfolgskontrolle wird in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführt.

Anerkennung:
Die Fortbildung kann bei Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/-in für ambulanten medizinische Versorgung“ als Wahlteil sowie bei folgenden Qualifizierungen anerkannt werden:

• Nichtärztliche Praxisassistenz (anteilig)
• Kardiologie