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Online-Paket: Nachtragsmanagement am Bau I - III

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

3 Bausteine zum Vorteilspreis buchbar

3 Online-Lerneinheiten - 1 attraktives Paket

Stellen Sie Ihr individuelles Online-Seminarpaket - bestehend aus 3 Lernbausteinen I - III - zusammen. Dabei können Sie zu jedem Thema den Termin frei wählen, so wie es Ihnen persönlich am besten passt. Zudem haben Sie einen Preisvorteil gegenüber der Einzelbuchung!

EXTRA: Kostenlos im Paket enthalten ist außerdem ein Premium-Zugang für 2 Monate für BauMap-Online.de. Mit der stets aktualisierten, digitalen Landkarte des Bau- und Architektenrechts stehen Ihnen über 140 Mustertexte zur Planungs- und Bauabwicklung 24h zur Verfügung. Damit Sie immer und überall wissen, was aktuelles BauRECHT ist!

Baustein I

Nachträge und deren Vergütung nach VOB/B

I. Grundlagen des Nachtragsrechts nach VOB/B

   Was ist ein Nachtrag? – Begriffe und Definitionen
   Nachtragsvermeidung Nr. 1 – Vollständige, richtige und widerspruchsfreie Leistungsbeschreibung
   Welche (vor)vertraglichen Prüfungs- und Hinweispflichten hat der AN im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung und welche Konsequenzen können sich ergeben?

II. Unter welchen Voraussetzungen kann der AG Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B Verlangen?

   Was versteht man unter einer Leistungsänderung?
   Was ist eine Zusatzleistung?
   Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung verweigern?
   Welche Vertragsklauseln zum Nachtragsrecht sind (un)wirksam?

III. Wann und wie sind Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach VOB/B zu vergüten?

   Muss die Höhe der Nachtragsvergütung vor Ausführung der Leistung festgelegt werden?
   Kann der AN die Ausführung der Leistung verweigern, wenn der AG sein Nachtragsangebot nicht akzeptiert?
   Was ist, wenn der AG von vornherein die Zahlung einer Nachtragsvergütung ablehnt?
   Nach welchen Kalkulationsgrundlagen wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt?
   Wer trägt das Kalkulationsrisiko?

Baustein II

BGB-Nachtragsrecht; Vollmachten - Befugnisse; Auftragslose Leistungen; Mengenveränderungen

I. Wie werden Nachträge nach BGB abgewickelt und vergütet?

   Wann und unter welchen Voraussetzungen kann der AG Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht anordnen?
   Wann und wie sind Nachträge nach BGB zu vergüten?
   Wann kann der AN die Ausführung einer Nachtragsleistung nach BGB verweigern?

II. Welche Kompetenzen und Vollmachten hat der Planer im Nachtragsbereich?

   Darf der Architekt Nachträge zu Lasten des AG anordnen?
   Was bedeutet Haftung des vollmachtlosen Vertreters?
   Welche Besonderheiten gelten für kommunale Auftraggeber?

III. Wie ist mit auftragslosen Leistungen umzugehen? Sind sie zu vergüten?

   Kann der AG Beseitigung nicht beauftragter Leistungen verlangen?
   Unter welchen Voraussetzungen kann der AN Vergütung verlangen?
   Weshalb ist die Unterscheidung einer notwendigen und einer nützlichen Leistung von Bedeutung?
   Was heißt „mutmaßlicher Wille“ des AG?

IV. Abrechnung bei Mengen- und Massenänderungen

   Wann greift die 10%-Grenze?
   Ist ein vertraglicher Ausschluss zulässig?
   Gibt es Änderungen beim Pauschalvertrag?
   Gibt es Fristen zur Preisanpassung?

Baustein III

Bauzeitnachträge und Sonderfälle; Honorar für Nachtragsprüfungen

I. Was sind Bauzeitnachträge? Wann und wie werden sie vergütet?

   Kann der AG einseitig Fristen bei Bauleistungen ändern?
   Welche Mitwirkungspflichten hat der AN bei Bauzeitanpassungen?
   Welche Vergütungsregelungen kommen bei Bauzeitänderungen in Betracht?

II. Besonderheiten bei der Nachtragsbearbeitung

   Was ist, wenn vereinbarte Leistungen „wegfallen“?
   Was ist, wenn sich die vereinbarte Leistung selbst nicht ändert, aber der Weg dorthin?

III. Wann und wie hat der Planer Anspruch auf Vergütung für die Nachtragsprüfung der bauausführenden Unternehmen?

   Ist Nachtragsprüfung generell eine „Besondere Leistung“ und damit vergütungspflichtig?
   Was ist, wenn Nachträge auf fehlerhafter Ausschreibung beruhen?
   Deckt die HOAI Nachtragsprüfungen im Rahmen der Vergütung für die LPh 7 und 8 ab?

Fortbildungs- oder Anerkennungspunkte: Für absolvierte Seminare aus unserem Weiterbildungssprogramm erhalten Sie anrechenbare Punkte für viele Kammern.

Unterrichtsart
E-Learning
Web-Seminar