Inhalt
Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Weitere Informationen
Abschluss: Mediengestalter - Mediengestalterin
- Abschluss
- Mediengestalter/in - Digital und Print (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 05.02.16) i
- Förderungsart
- ProAbschluss (Hessen) (Qualifizierungsscheck) i
- Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
- ESCO-Synonym
- Mediengestalter/in - Digital und Print (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 05.02.16) i