15.531 Kurse von 1.074 Anbietern. Suchwort eingeben, aus Dropdownliste auswählen. Mehrere Suchwörter mit Komma trennen.
Erweiterte Suche

« Zurück

Online-Paket: Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sowie Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B I - III

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

3 Bausteine zum Vorteilspreis buchbar

3 Online-Lerneinheiten - 1 attraktives Paket

Stellen Sie Ihr individuelles Online-Seminarpaket - bestehend aus 3 Lernbausteinen I - III - zusammen. Dabei können Sie zu jedem Thema den Termin frei wählen, so wie es Ihnen persönlich am besten passt. Zudem haben Sie einen Preisvorteil gegenüber der Einzelbuchung!

EXTRA: Kostenlos im Paket enthalten ist außerdem ein Premium-Zugang für 2 Monate für BauMap-Online.de. Mit der stets aktualisierten, digitalen Landkarte des Bau- und Architektenrechts stehen Ihnen über 140 Mustertexte zur Planungs- und Bauabwicklung 24h zur Verfügung. Damit Sie immer und überall wissen, was aktuelles BauRECHT ist!

Baustein I:

Zielvorgaben und wesentliche Inhalte der Leistungsbeschreibung

I. Welche Grundsätze sind bei der Ausschreibung von Bauleistungen zu beachten?

   Wie definiert sich die Leistungsbeschreibung?
   Welche Voraussetzungen sollten vor der Bauauftragsvergabe erfüllt sein?
   Welche Konsequenzen können sich aus fehlerhaften Leistungsbeschreibungen ergeben?
   Welches sind die wichtigsten Hilfsmittel, um Fehler in der Leistungsbeschreibung zu vermeiden?
   Ist eine funktionale Leistungsbeschreibung zulässig?

II. Wie sollte die Leistungsbeschreibung strukturiert und gegliedert werden?

   Was gehört in die Vorbemerkungen - was in das Leistungsverzeichnis?
   Wie ist die Leistungsbeschreibung zu gliedern?
   Was geht vor: Vorbemerkung oder konkrete Leistungsposition?
   Textbeschreibung oder Pläne?

III. Welche Auslegungsgrundsätze sind bei Unklarheiten und Widersprüchen in der Leistungsbeschreibung zu beachten?

   Was ist, wenn Fehler, Lücken und Widersprüche in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind?
   Bestehen grundsätzlich vorvertragliche Hinweispflichten des AN?

Baustein II

Grundzüge des öffentlichen Bauvergaberechts

I. Wann muss produktneutral ausgeschrieben werden?

   Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung
   Ausnahmen vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung

II. Welchen Sinn und Zweck hat das Vergaberecht?

   Herleitung der Vergaberechtsregelungen
   Rechtliche Grundlagen

III. Welche Vergabearten und Vergabeverfahren stehen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zur Verfügung?

   Vergabearten oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte
   Grundsätze des Vergabeverfahrens

IV. Welche Schritte müssen bei der Prüfung und Wertung der Angebote durchlaufen werden?

   Wertungsstufen der VOB/A
   Ausschlussgründe
   Wertungsgesichtspunkte
   Abschließende Verfahrensschritte

Baustein III

Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB

I. Welche Rechte und Pflichten hat der Planer im Zusammenhang mit der Bauvertragsgestaltung als Bestandteil der Ausschreibung?

   Ist Bauvertragsgestaltung unzulässige Rechtsberatung?
   Wo besteht ein Zusammenhang der Bauvertragsgestaltung mit der Haupttätigkeit des Planers?
   Kann der Bauherr vom Planer das Mitliefern von Bauverträgen verlangen?
   Haftet der Planer für die Gestaltung fehlerhafter Bauverträge?
   Deckt die Berufshaftpflichtversicherung auch Fehler in der Rechtsberatung und der Vertragsgestaltung ab?

II. Grundsätzliches zur Bauvertragsgestaltung

   Wo liegen die Unterschiede zwischen BGB und VOB/B?
   Was ist ein Eingriff in die VOB/B?
   Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem Eingriff in die VOB/B?
   Ist die VOB/B für Verbraucherverträge zu empfehlen?
   Welche Grundsätze sollten Planer bzw. Auftraggeber für einen möglichst rechtssicheren Bauvertrag beachten?
   Muss ein Bauvertrag schriftlich geschlossen werden?
   Welche Vertragsmuster sind empfehlenswert?
   Wie sieht die Bauvertragsgestaltung bei öffentlichen Auftraggebern aus?

III. Welche Unterschiede gibt es im Nachtragsrecht der VOB/B und des BGB?

   Hat der Auftraggeber ein Anordnungsrecht, wenn ja, in welchem Umfang?
   Wie wird die Nachtragsvergütung ermittelt?
   Wer trägt die Beweislast hinsichtlich der Nachtragsvergütung?

Fortbildungs- oder Anerkennungspunkte: Für absolvierte Seminare aus unserem Weiterbildungsprogramm erhalten Sie anrechenbare Punkte für viele Kammern.

Unterrichtsart
Web-Seminar
E-Learning