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Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

Kursbereich: Technische Sicherheit
Veranstaltungssicherheit

Zielgruppe: Hallenwarte, Hausmeister, Hallen -Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art;
das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport, Schule, Gebäudemanagement

Inhalt:

Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)
Delegation von Verantwortung und Pflichten
Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen
Aufsichtspersonen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen
Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV(Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - "Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle

Nutzen: In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs - und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.

Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 - 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).

Teilnahmevoraussetzung(en): Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Abschluss: Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Kursart: Präsenzseminar
Sprache: Deutsch

Sonstiges Merkmal
Befähigte Person

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
25.04.23 - 27.04.23
Di. und Do.
09:00 - 16:30 Uhr
1011
inkl. 162 EUR MwSt.
Darmstädter Landstr. 116
60598 Frankfurt am Main

max. 25 Teilnehmer

Kursort:
TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Geschäftsstelle Frankfurt



UE: 24 / Dauer: 3 Tage
Mindestteilnehmendenzahl: 7
Link zum Kurs