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Baurecht-Briefing: Prüfungs- und Hinweispflichten am Bau
„Darauf hätten Sie aber wenigstens mal hinweisen müssen!“
Ein Satz, den viele Baubeteiligte so oder so ähnlich in Gerichtsverfahren schon gehört haben.
Prüfungs- und Hinweispflichten in der Planungs- und Bauabwicklung sind sehr vielgestaltig. Wer sie nicht kennt und daher nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert, hat häufig haftungsrechtliche Probleme. Wir haben in unserem Baurecht-Briefing die wichtigsten Prüfungs- und Hinweispflichten der Baubeteiligten zusammengestellt und erläutern diese anhand von praktischen Beispielen.
Es geht dabei u.a. um folgende konkrete Fragestellungen:
Ist der Bieter im Vergabeverfahren verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen zu prüfen? Muss der Architekt den TGA-Planer und Statiker prüfen und / oder umgekehrt? Muss der Auftragnehmer die ihm übergebenen Planungs- und Ausführungsunterlagen prüfen? Wann muss er dies ggf. tun? Muss der Auftragnehmer die Leistungen von Vorgewerken prüfen? Muss er beigestellte Materialien und Geräte prüfen? Was ist mit Werk- und Montageplänen? Müssen diese von den Architekten und Ingenieuren geprüft werden und ggf. wann? Was sind die Konsequenzen unterlassener oder unzureichender Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflichten?
Unsere Experten beantworten Ihnen live die wichtigsten Fragen zum Thema.
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