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Bauleitung nach Landesbauordnung
Die HOAI beschreibt die Bauleitung nach Landesrecht als eine besondere Leistung des Architekten, die allerdings nur dann auch gesondert vergütet wird, wenn das jeweilige Landesrecht dem bauleitenden Architekten Pflichten auferlegt bzw. Leistungen abverlangt, die über die ohnehin geschuldeten Grundleistungen der LPH 8 hinausgehen.
Damit stellt sich die Frage, ob der Architekt auf Wunsch des Bauherrn die Bauleitung übernehmen muss oder ob er diese Aufgabe ablehnen darf.
In unserem Briefing gehen wir außerdem den folgenden Fragen nach:
Aufgaben des Bauleiters nach LBO/MBO Eignung zum Bauleiter Haftung des Bauleiters Versichertes Risiko Verhältnis zum SiGeKo
Im Online-Seminar werden Sie in 45 Minuten schnell, kompetent und leicht verständlich informiert, wie Sie Fehler vermeiden können. Sie erhalten zum Seminar vorab die VOB/B (als PDF). Zur Vorbereitung auf das Seminar erhalten Sie die PP-Seminarfolien kurz vor der Veranstaltung.
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