Inhalt
Die Weiterbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zum§ 53b SGB (ehemals§ 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der§§ 43b, 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können.
Zudem vermittelt dieser Kurs Ihnen theoretische pflegerische Grundlagen, um Sie mit dem notwendigen Hintergrundwissen auszustatten und darauf vorzubereiten, hilfsbedürftige Personen im alltäglichen Leben zu unterstützen.
Die vermittelten Kenntnisse sind an den Inhalten angelehnt, die je nach Region oft unter dem Begriff Pflegepass bekannt sind. Die Kenntnisse sind unabhängig vom Einsatzgebiet hilfreich und anwendbar- also zu Hause, in der ambulanten Pflege bzw. Betreuung oder bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit.
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Abschluss: Betreuungskraft