Inhalt
Der hier angebotene Kurs zum Erwerb der notwendigen "Sachkunde Hygiene 2, gemäß Infektionshygieneverordnung Hessen (InfHygieneV Hessen)", verfügt über eine Anerkennung der zuständigen Gesundheitsbehörden.
Alle Menschen die Tätigkeiten ausführen, welche eine Verletzung der Haut oder auch Schleimhaut vorsehen müssen über die notwendige Sachkunde verfügen und für den eigenen Betrieb einen Hygieneplan erstellen können.
Diese Qualifikation können Sie in dem 40-stündigen Kurs an unserer Schule erhalten. Dafür treffen sich bei uns Tätowierer*innen, Piercer*innen, medizinische Fußpfleger*innen, Kosmetiker*innen und Heilpraktiker*innen.
- Sonstiges Merkmal
- Sachkundenachweis