Inhalt
Bewertung mangelhafter Bauleistungen
Von Mängeln und dem Umgang mit ihnen
Die Kernaufgabe des Planers ist es, dass ein Objekt frei von Mängeln entsteht. Hieran hat er bereits seine Planungsleistungen zu orientieren. Im Rahmen der Objektüberwachung gewinnt die Vermeidung mangelhafter Bauleistungen und gegebenenfalls die Beseitigung von Mängeln eine nochmals gesteigerte Bedeutung.
Aber wann ist die Bauleistung mangelhaft?
Der Begriff des Mangels wird sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch in der VOB/B umschrieben. Bei der Bewertung der Bauleistung ist es also unumgänglich, neben den vertraglichen Vereinbarungen des Bauherrn mit dem ausführenden Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen zu kennen. Und selbstverständlich ist zu klären, ob auch die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Themenschwerpunkte in unserem Briefing sind:
Klärung des Begriffes „Mangel“ anhand VOB/B und BGB Anerkannte Regeln der Technik Zeitpunkt der Bewertung der Bauleistungen Unterscheidung wesentlicher von unwesentlichen Mängeln Folgen mangelhafter Bauleistungen
Unser Briefing „Mangelhaft! Setzen!“ eignet sich auch für Berufseinsteiger in hervorragender Weise, sich mit diesem wichtigen Thema zu befassen!
- Unterrichtsart
- Web-Seminar
E-Learning - Sonstiges Merkmal
- Grundlagen (Lernzielniveau)