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Ambulante Versorgung älterer Menschen

Inhalt

Die demographische Entwicklung begründet, dass die Versorgung älterer Menschen einen bedeutenden Schwerpunkt in der ärztlichen ambulanten Versorgung eingenommen hat. Hierbei sind auch die gesellschaftlichen Strukturen wesentlich in der Betrachtung, da die Versorgung teilweise nicht mehr durch die Integration in eine familiäre, mehrere Generationen umfassende, häusliche Sozialstruktur sichergestellt ist. Aus diesen
Situationen folgt u. a. die zunehmende Erhöhung der Betreuungszeit für erforderliche Hausbesuche, da viele ältere Menschen nicht zur Versorgung in die Arztpraxis gebracht werden können bzw. die Wegstrecke und den Transport durch öffentliche Verkehrsmittel selbständig nicht mehr oder nur eingeschränkt bewältigen können.
Besonders in ländlichen Regionen ist ein Hausbesuch aufgrund der Lebensumstände und Dispositionen des Patienten unvermeidbar. Das Erfordernis eines ärztlichen Besuches kann in ausgewählten Betreuungs- und Behandlungsfällen an die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter der Arztpraxis im Rahmen der Delegation von Leistungen beauftragt werden.

Im Qualifizierungslehrgang werden nachfolgende Handlungskompetenzen vermittelt:

Die/Der Medizinische Fachangestellte ...

• begleitet Patienten und Angehörige im
Behandlungs- und Versorgungsprozess kontinuierlich und organisiert die notwendigen Maßnahmen.
• unterstützt die Ärztin/den Arzt durch Anwendung von Assessmentverfahren bei der Einschätzung der individuellen Patientensituation und der kontinuierlichen Patientenbeobachtung.
• motiviert ältere Menschen und deren Betreu-ungspersonen ressourcengerecht zur aktiven Teilhabe (Empowerment).
• unterstützt Patienten und Angehörige bei der Anwendung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen insbesondere mit Blick auf schleichende Funktionsverluste.
• führt Hausbesuche und delegierbare Leistungen bei immobilen bzw. schwerkranken Patienten durch.
• führt das Wundmanagement durch.
• beurteilt die häuslichen Bedingungen und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf.
• organisiert den notwendigen internen und
externen Informationsfluss und nimmt Koordinationsaufgaben insbesondere an den Schnittstellen der Versorgung und zu anderen beteiligten Professionen wahr.
• unterstützt Patienten und Angehörige bei der Initiierung und Durchführung von versorgungs- und sozialrechtlichen Anträgen.
• führt begleitende Koordinations-, Organisations- und Qualitätsmanagementmaßnahmen durch.

Dauer und Gliederung
Die Fortbildung umfasst 60 Stunden fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht und beinhaltet eine Hausarbeit.
Inhalte, Termine und Gebühren (empfohlene Reihenfolge):

PAT 1 Kommunikation und Gesprächsführung (8 Std.)
PAT 2 Wahrnehmung und Motivation (8 Std.)
Termine: auf unserer Website oder auf Anfrage
Gebühr: jeweils 105 €

22_AVÄ 1 (5 Module)
• Koordination und Organisation: Verfahrensabläufe
• Geriatrisches Basisassessment
• Hausbesuche und Versorgungsplanung
• Wundmanagement
• Geriatrisches Syndrom Fallbeispiele

Termine: Interessentenliste

Gebühr: 455 € inkl. Lernerfolgskontrolle

Anerkennung:
Die Fortbildung kann bei Vorlage des Zertifikates bei der Aufstiegsfortbildung Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung als Wahlteil sowie bei Fortbildungen anerkannt werden:
• Kardiologie (anteilig)
• Nichtärztliche Praxisassistenz

Zertifikat
Der/die Teilnehmer/in erhält ein Zertifikat
der Landesärztekammer Hessen, wenn
folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelfer/in. Bei einer abgeschlossenen Be-rufsausbildung in einem anderen medizini-schen Fachberuf ist eine im Anschluss an die Berufsausbildung angemessene einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen.
2. Nachweis der Teilnahme an o. a. Fortbildungen. Diese sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nachzuweisen.
3. Ärztliche Bescheinigung von 8 Hausbesuchen, davon vier unter ärztlicher Begleitung inkl. Bewertungsbogen.
4. Nachweis der Hausarbeit.
5. Erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle.

Die Unterlagen und Nachweise sind mit der Anmeldung zur Lernerfolgskontrolle einzureichen. Die Nachweise (Punkt 2 - 4) sind innerhalb von 5 Jahren zu erwerben. Bei Fristüberschreitung kann eine Zulassung zur Lernerfolgskontrolle nicht erfolgen.

Hausarbeit
Die Hausarbeit beinhaltet die Dokumentation von vier Hausbesuchen mit einer Kurzbeschreibung des Behandlungsfalls sowie der häuslichen Situation.
Kriterien zur angemessenen Form und zum Umfang der Arbeit erhalten die Teilnehmer von der Carl-Oelemann-Schule. Das Abschlussgespräch berück-sichtigt insbesondere die Ergebnisse der Hausarbeit.

Lernerfolgskontrolle
Die Lernerfolgskontrolle ist ein 20-minütiges qualifiziertes Abschlussgespräch.