15.021 Kurse von 1.058 Anbietern. Suchwort eingeben, aus Dropdownliste auswählen. Mehrere Suchwörter mit Komma trennen.
Erweiterte Suche

« Zurück

Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG

Inhalt

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen sieht die Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das betroffene Kind in familiengerichtlichen Verfahren vor und konkretisiert die Voraussetzungen für eine Bestellung. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren eingebracht werden und das Kind nicht zu einem bloßen Objekt des Verfahrens wird. Die Weiterbildung vermittelt die für diese anspruchsvolle Aufgabe erforderlichen Qualifikationen, die inzwischen auch gesetzlich verankert wurden. Ausgewiesene Expert*innen der verschiedenen Disziplinen vermitteln Kenntnisse im Familien- und Jugendhilferecht sowie im Verfahrensrecht, in der Entwicklungspsychologie und in der Sozialen Arbeit. Die meisten unserer Dozent*innen gehören zum Kreis der Autor*innen des Handbuchs „Verfahrensbeistandschaft“ (Reguvis Fachmedien GmbH, Hrsg. Salgo / Ivanits, 5. Aufl. 2024). Während des Kurses können die Teilnehmer*innen ihre kommunikativen und vermittelnden Kompetenzen in exemplarischen Fallbearbeitungen erproben. Eine weitere wesentliche Zielsetzung während des gesamten Kurses ist die Entwicklung einer eigenen professionellen Haltung im Hinblick auf die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, aber auch die eigene berufliche Rolle klar zu definieren und zu anderen Fach- und Aufgabengebieten abgrenzen zu können und die Auseinandersetzung zu Fragen der Berufsethik.
Wir behalten uns Änderungen vor.

Aufbau und Inhalte

1. Einführung vom 12.07.2024 – 13.07.2024 (Referent*innen: Prof. Ludwig Salgo, Corina Weber)
Die eigenständige Interessenvertretung Minderjähriger in familienrechtlichen Verfahren erfordert Fachkräfte, die sich hierfür besonders qualifiziert haben (Verfahrensbeistände nach §§ 158 - 158c FamFG). Die Einführung vermittelt einen Überblick über das Tätigkeitsfeld von Verfahrensbeiständen anhand folgender Fragestellungen: In welchen Lebenssituationen haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf einen Verfahrensbeistand? Wie sehen die Konfliktkonstellationen aus, die zu behördlichen und gerichtlichen Verfahren führen, in denen Minderjährige auf eine eigenständige Interessenvertretung angewiesen sind (z.B. Misshandlung, Vernachlässigung, sexuelle Ausbeutung, Herausgabekonflikte, erhebliche Streitigkeiten um das Sorge- und/oder Umgangsrecht, Genehmigung von freiheitsentziehender Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahmen)? Die Teilnehmer*innen haben am zweiten Tag die Gelegenheit, sich in Kleingruppen über Situationen der bisherigen Berufspraxis auszutauschen, in denen die Interessen der betroffenen Kinder oder Jugendlichen nicht angemessen zur Geltung kamen.
Während des Einführungsmoduls werden die regionalen Arbeitsgruppen gebildet.

2. Gerichtliche und behördliche Verfahren und Praxis der eigenständigen Interessenvertretung Minderjähriger vom 16.09.2024 – 20.09.2024 (Referent*innen: Prof. Ludwig Salgo, Richter i.R. Axel Bauer, zwei Verfahrensbeiständ:innen, Corina Weber)
In den verschiedenen Verfahren, wie bspw. zum Sorge- oder Umgangsrecht brauchen Kinder eine unabhängige Interessenvertretung, um den Rechten, die Kindern und Jugendlichen insb. nach der UN-Kinderrechtskonvention zustehen, Rechnung tragen zu können. Hierzu braucht es speziell ausgebildete Fachkräfte. In kinder- und jugendhilfebehördlichen Verfahren ist bislang eine unabhängige Interessenvertretung in der Regel nicht sichergestellt; dennoch können die im gerichtlichen Verfahren bestellten Verfahrensbeistände Einfluss gewinnen. Auch müssen Verfahrensbeistände sich zu dem vom Jugendamt dem Familiengericht vorzulegendem Hilfeplan positionieren.
Welche Fallkonstellationen erfordern eine eigenständige Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche? Erfahrungsberichte aus der Praxis von Verfahrensbeiständen werden zu folgenden Fallkonstellationen eingebracht: Kindeswohlgefährdung, Herausnahmekonflikte, hochstreitige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Berührungspunkte zu kinder- und jugendhilfebehördlichen Verfahren. Im Verlauf der Intensivwoche erhalten die Teilnehmer*innen das Thema ihrer schriftlichen Abschlussarbeit.

3. Kindeswohl und Kindeswille vom 11.10.2024 – 12.10.2024 (Referent*innen: Frau Prof. Maud Amal Nordstern, Corina Weber)
Eine zentrale Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist die eigenständige Ermittlung, Bestimmung und Vertretung des “Kindeswohls”, wobei insbesondere der Wille des jeweils vertretenen Kindes in Erfahrung zu bringen, möglichst authentisch zu dokumentieren und in der schriftlichen Stellungnahme an das Gericht einzubringen ist. Diese Aufgabenstellung birgt umfangreiche persönliche und praktische Anforderungen und berufsethische Dilemmata. Neben der Problematik einer fachlich fundierten Bestimmung des Kindeswohls wird es um die Hintergründe (u.a. entwicklungsbedingte Fähigkeiten und Bedürfnisse, traumatische Lebenserfahrungen) und den Umgang mit solchen Beratungs- und Vertretungssituationen gehen, in denen der Wille des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen seinen wohlverstandenen Interessen entgegensteht.

4. Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen vom 08.11.2024 – 09.11.2024 (Referent*innen: Corina Weber, Marc Melcher)
Um Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren wirksam vertreten zu können, muss ein Verfahrens-beistand Zugang zu Kindern und Jugendlichen finden. Der persönliche Kontakt mit dem Kind dient der Information des Kindes über das Verfahren, seiner Begleitung und Betreuung sowie der Ermittlung der Wünsche und des Willens des Kindes. Wie äußern Kinder und Jugendliche ihre Bedürfnisse? Welche Kommunikationsformen und Materialien helfen Kindern, ihre Gefühle auszudrücken?

5. Psychologische Aspekte der eigenständigen Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche vom 06.12.2024 – 07.12.2024 (Referent*innen: Prof. Jörg Maywald, Corina Weber)
Die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen erfordert entwicklungspsychologische Grundkenntnisse und das Erkennen von Besonderheiten, Entwicklungsverzögerungen und schützenswerten oder das Kind schädigenden Bindungen unter Einbeziehung der Individualität des Kindes. In diesem Seminar werden daher die Grundlagen der Bindungstheorie dargestellt und die Konsequenzen für das kindliche Zeiterleben erarbeitet. Die Vermeidung von Verfahrensverzögerungen ist wesentliche Aufgabe des Verfahrensbeistandes.

6. Zum Umgang mit traumatisierten Kindern vom 17.01.2025 – 18.01.2025 (Referent*innen: Hildegard Niestroj, Corina Weber)
Die Vertretung traumatisierter Kinder erfordert ein besonderes Maß an Empathie und fundierte psychologische Kenntnisse, um zu verhindern, dass das Kind retraumatisiert wird. Schwerpunkt dieses Seminars sind die Erfahrungen von Kindern, die von ihren Betreuungspersonen vernachlässigt, misshandelt oder sexuell traumatisiert wurden: - Was ist ein psychisches Trauma, wie entsteht es, wie wird es erkannt? - Was bedeutet dieser Kontext für die Einschätzung des kindlichen Willens? - Welche Haltung nimmt der Verfahrensbeistand ein, wenn Wunsch und Wille des Kindes mit den „wohlverstandenen Kindesinteressen“ nicht übereinstimmen?

7. Arbeitsweise des Verfahrensbeistandes - Teil I vom 07.02.2025 – 08.02.2025 (Referent*innen: Richter i.R. Axel Bauer, Prof. Ludwig Salgo, Corina Weber)
Schwerpunkt dieses Kursbausteins sind Aufgabenstellung und Ziel, Vorgehensweise, Rechte und Pflichten des Verfahrensbeistandes. Zur Methodik der Fallbearbeitung werden Übungen angeboten. Außerdem wird über die Erfahrungen der Gerichte mit der Bestellung von Verfahrensbeiständen berichtet. Am zweiten Seminartag stehen die Besonderheiten des kindschaftsrechtlichen Verfahrens nach dem FamFG, soweit sie für Verfahrensbeistände relevant sind, im Mittelpunkt.

8. Arbeitsweise des Verfahrensbeistandes - Teil II vom 07.03.2025 – 08.03.2025 (Referent*innen: Christa Wellershaus, N.N. / Verfahrensbeiständin, Ursula Rölke, Corina Weber)
Das Miterleben häuslicher Gewalt durch Kinder und Jugendliche stellt eine massive Gefährdung ihres Wohls dar. Die Vertretung der Kindesinteressen in gerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs erfordert ein spezialisiertes Wissen und Vorgehen, welches das Thema des einen Seminartages ist. Am zweiten Seminartag stehen die besonderen Aspekte der Kindesvertretung in gerichtlichen Verfahren mit Auslandsbezug im Mittelpunkt. Dies können einerseits grenzüberschreitende Sorge- und Umgangsrechtskonflikte oder Kindesschutzverfahren sein. Andererseits betrifft dies auch die besondere Fallkonstellation der sog. Internationalen Kindesentführung, d.h. des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes durch einen Elternteil in ein anderes Land.

9. Rolle und Aufgaben des Verfahrensbeistandes nach § 167 FamFG bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631b BGB vom 04.04.2025 – 05.04.2025 (Referent*innen: Richter i.R. Axel Bauer, N.N. / Verfahrensbeiständin, Corina Weber)
Zunehmend werden Kinder und Jugendliche solchen Maßnahmen unterworfen. Dies erfolgt entweder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, aber auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Für das Genehmigungsverfahren nach § 1631b BGB muss stets ein Verfahrensbeistand nach § 167 FamFG bestellt werden. Die Anforderungen an Kompetenzen und Arbeitsweise von diesen Verfahrensbeiständen unterscheiden sich teilweise erheblich von den Aufgaben der Verfahrensbeistände nach § 158b FamFG. In diesem Seminarbaustein soll das notwendige Wissen aus unterschiedlichen Perspektiven vermittelt werden - aus der Sicht des Rechts, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe und der Verfahrensbeistandschaft.

10. Stellungnahme des Verfahrensbeistandes an das Familiengericht vom 16.05.2025 – 17.05.2025 (Referent*innen: Vera Hensel, Corina Weber)
In § 158b FamFG ist gesetzlich verankert, dass Verfahrensbeistände zur Vertretung der Interessen des Kindes eine schriftliche Stellungnahme abgeben sollen. In diesem Baustein wird es darum gehen, Hinweise für eine fachlich sinnvolle und transparente Strukturierung einer Stellungnahme als Verfahrensbeistand zu erhalten, insbesondere unter der individuell zu betrachtenden Fallkonstellation. Es soll dargestellt werden, welche Variablen die Abfassung einer Stellungnahme beeinflussen und welche Gefahren- und Fehlerquellen in diesem Zusammenhang bestehen. Außerdem werden die Teilnehmenden dazu befähigt, in einer Stellungnahme eine fachliche Empfehlung für die gerichtliche Entscheidung zu formulieren.

11. Abschlusskolloquium am 27.06.2025 (Prüfer*innen: Richter i.R. Axel Bauer, Prof. Maud Amal Nordstern, Prof. Ludwig Salgo, Corina Weber, Moderation: Marc Melcher)
Die Teilnehmer*innen, deren schriftliche Abschlussarbeiten als „bestanden“ bewertet wurden, werden zum Abschlusskolloquium zugelassen. Weiterer Schwerpunkt des letzten Kursbausteins ist die Evaluation des gesamten Zertifikatskurses.

Zeitumfang des Weiterbildungslehrgangs: 232 Unterrichtsstunden (inkl. Regionalgruppentreffen)
• 9 Wochenendseminare immer freitags, 13.30 – 20.30 Uhr und samstags, 9.00 - 16.00 Uhr
• zzgl. Intensivwoche (16.09.- 20.09.2024): Montag: 11.00 – 18.00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag: 09.00 –17.00 Uhr, Freitag: 09.00 - 16.00 Uhr
• Abschlusskolloquium (27.06.2025): Freitag, 09.00 – 20.00 Uhr
• 4 Regionalgruppentreffen (je 4 Zeitstunden): Die Termine hierfür werden in der Regionalgruppe vereinbart.

Abschluss der Weiterbildung: Nach regelmäßiger Teilnahme an allen Kursbausteinen, als „bestanden“ bewerteter schriftlicher Abschlussarbeit und erfolgreicher Teilnahme am Abschlusskolloquium erhalten die Teilnehmer*innen ein Zertifikat des Paritätischen Bildungswerkes. Dieses Zertifikat berechtigt zur Bewerbung als Verfahrensbeistand beim Familiengericht sowie zur Beantragung der Mitgliedschaft im Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche – BVEB.

Kursleitung: Corina Weber, Juristin, Diplom-Sozialpädagogin, Verfahrensbeiständin, Frankfurt am Main

Fachreferent*innen:
Axel Bauer, Familien- und Betreuungsrichter am Amtsgericht i.R., Frankfurt am Main
Vera Hensel, Diplom-Sozialarbeiterin, Verfahrensbeiständin, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Jörg Maywald, Diplom-Soziologe, Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz, FH Potsdam
Hildegard Niestroj, Diplom-Pädagogin, Verfahrensbeiständin, Frankfurt am Main
Prof. Dr. phil. Maud Amal Nordstern, Diplom-Pädagogin, Frankfurt University of Applied Sciences
Prof. Dr. Ludwig Salgo, Jurist, Goethe-Universität Frankfurt am Main
und weitere Dozent*innen und Verfahrensbeistände aus der Praxis. Wir danken allen beteiligten Expert*innen für das Engagement, das sie kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Inhalte dieses Kurses einbringen.
Wir behalten uns Änderungen vor.

Verantwortlich: Marc Melcher, Diplom-Pädagoge, Referent für Genderpädagogik, Early Excellence-Berater

Termin:
1. Einführung 12.07.2024 – 13.07.2024
2. Intensivwoche Rechtliche Grundlagen 16.09.2024 – 20.09.2024
3. Kindeswohl – Kindeswille 11.10.2024 – 12.10.2024
4. Kommunikation mit Kindern in Krisensituationen 08.11.2024 – 09.11.2024
5. Psychologische Aspekte der Interessenvertretung 06.12.2024 – 07.12.2024
6. Zum Umgang mit traumatisierten Kindern 17.01.2025 – 18.01.2025
7. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands I 07.02.2025 – 08.02.2025
8. Arbeitsweise des Verfahrensbeistands II 07.03.2025 – 08.03.2025
9. Rolle und Aufgaben des Verfahrensbeistands nach § 167 FamFG 04.04.2025 – 05.04.2025
10. Stellungnahme des Verfahrensbeistandes an das Familiengericht 16.05.2025 – 17.05.2025
11. Abschlusskolloquium 27.06.2025

Veranstaltungsort: Hoffmans Höfe, Frankfurt am Main
Teilnahmebeitrag: Teilnahmebeitrag: EUR 3.890,- zzgl. EUR 190,- Prüfungskosten