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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten TZ

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Inhalt

Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erwerben Sie eine Qualifikation, die es Ihnen erlaubt, bestimmte Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen, die eigentlich Fachkräften aus elektrotechnischen Berufen vorbehalten sind.

Personen, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen, brauchen eine ausreichende Ausbildung. Aus diesem Grund wurde in die Durchführungsanweisung zu §2 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3) der Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufgenommen.

Ohne selbst eine elektronische Berufsausbildung durchlaufen zu haben, sind Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten in der Lage, bestimmte elektrische Montage- und Anschlussarbeiten in Zusammenhang mit ihren sonstigen berufstypischen Tätigkeiten fachgerecht und sicher auszuführen.

Abschluss: Zertifikat nach DGUV Grundsatz 303-001 (ehemals BGG 944) "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" in Verbindung mit DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3).

Seitens des Unternehmens muss die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten vor Ort eingewiesen, schriftlich bestellt sowie eine Arbeitsanweisung für die festgelegten Tätigkeiten erstellt werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der erforderlichen Fachkunde notwendig.

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)