Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die staatliche Externenprüfung/Nichtschülerprüfung zum/zur staatlich geprüften Kinderpfleger*in nach der Berufsfachschulordnung - BFSO des Freistaates Bayern vom 25. Mai 2023, zuletzt geändert am 04. Juli 2024 (BayRS)
Abschluss:
institutsinternes Zertifikat nach institutsinterner Prüfung zur Vorbereitung auf die staatliche Externenprüfung
Teilnahmevoraussetzungen:
Vollendung des 21. Lebensjahres, mittlerer Schulabschluss, Deutschsprachkenntnisse auf B2-Niveau
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
die Teilnahme an den Präsenzphasen ist Voraussetzung für das Bestehen der institutsinternen Prüfung, für die Zulassung zur externen Prüfung gelten landesspezifische Voraussetzungen (so wird z.B. gemäß Berufsfachschulordnung des Freistaats Bayern zur Externenprüfung zugelassen, wer eine berufliche Tätigkeit in einem anerkannten sozialpädagogischen Arbeitsfeld nachweist, deren Gesamtumfang 800 Zeitstunden entspricht)
Lehrgangsinhalte:
Pädagogik und Psychologie: Sozialkunde und Berufskunde bzw. Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde - Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung - Ökologie und Gesundheit - Rechtskunde - Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung - Deutsch und Kommunikation - Ethik - Säuglingsbetreuung - Werkerziehung und Gestalten - Musik- und Musikerziehung - Sport und Bewegungserziehung - Hauswirtschaftliche Erziehung - Sozialpädagogische Praxis
Lehrgangsmaterial:
42 Lehrbriefe
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1342 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 13 Zeit-Std.
Begleitender Unterricht:
25 Tage Präsenzunterricht in Bamberg, Erlangen, München oder an einem anderen Standort oder als synchroner Online-Unterricht
- Nah-Unterricht: 200 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer:
1125021
Nach Einsendung der geforderten Bewerbungsunterlagen erfolgt die Aufnahme in den Fernlehrgang zunächst auf Probe. Die Probezeit umfasst das gesamte erste Semester (6 Monate). Am Ende des ersten Semesters erhalten Sie ein erstes Semesterzeugnis. Wenn Sie in diesem Zeugnis in allen Fächern und Lernfeldern mindestens ausreichende Leistungen aufweisen, ist die Probezeit bestanden.


