Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt im E-Commerce / zur Geprüften Fachwirtin im E-Commerce gemäß E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung vom 05.12.2019
Abschluss:
Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt im E-Commerce / zur Geprüften Fachwirtin im E-Commerce an einer IHK
Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang , Webcam, Lautsprecher, Mikrofon, MS-Office oder vergleichbare Software, Webbrowser, empfohlen aber nicht notwendig: Zoom-Account mit installierter Zoom-App
Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis im Bereich E-Commerce oder erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis im Bereich E-Commerce oder mindestens 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bereich E-Commerce oder mindestens fünfjährige Berufspraxis im Bereich E-Commerce
Lehrgangsinhalte:
Lern- und Arbeitsmethodik - Entwickeln von Strategien für den E-Commerce - Gestalten von Prozessen im E-Commerce - Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce - Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern
Lehrgangsmaterial:
4 Module
Lehrgang Zeitaufwand:
- Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
- wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.
Begleitender Unterricht:
2-tägiges Kick-Off als Webinar und Online-Seminare am Ende jedes Moduls sowie eine einwöchige Prüfungsvorbereitung in Präsenz in Springe bei Hannover
- Nah-Unterricht: 142 Zeit-Std.
ZFU-Zulassungsnummer:
5137723
Der Lehrgang ist auch als "Intensiv-Kurs" (12 Monate jeweils ca. 10 Wochenstunden) oder als "Kombi-Abendkurs" belegbar (13 Monate jeweils ca. 8 Wochenstunden). Die Höhe der Prüfungsgebühren wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgesetzt und sind separat an diese zu entrichten.


