Ausbildung Qualifizierung: Security Fachkraft (mit Sachkundeprüfung nach §34a GewO). Sie möchten ins Sicherheitsgewerbe starten? Wir bieten Ihnen eine Ausbildung, durch welche Sie sich zur Security Fachkraft bzw. Fachkraft mit abgelegter Sachkundeprüfung nach §34a GewO qualifizieren.
1. Erhöhte Beschäftigungschancen
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist eine grundlegende Qualifikation im Sicherheitsgewerbe. Wer diese Prüfung erfolgreich ablegt, hat deutlich bessere Chancen, eine Anstellung in verschiedenen Bereichen der Sicherheitsbranche zu finden. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, bei denen ein direkter Kontakt mit Menschen erforderlich ist, wie z.B. im Wach- und Objektschutz, bei Türsteherdiensten oder im Veranstaltungsschutz.
2. Gesetzliche Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten
Für einige Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe ist der Nachweis der Sachkunde nach § 34a GewO gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft beispielsweise die Tätigkeit als Türsteher, den Schutz vor Ladendiebstahl, sowie den Schutz von Personen und Eigentum auf öffentlichen Veranstaltungen. Ohne die bestandene Sachkundeprüfung ist es nicht möglich, in diesen Bereichen tätig zu sein.
3. Erweiterung des Kompetenzprofils
Durch das Ablegen der Sachkundeprüfung erwerben die Absolventen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Kompetenzen, die im Sicherheitsgewerbe von großer Bedeutung sind. Dazu gehören Kenntnisse in rechtlichen Vorschriften, Umgang mit Menschen, Deeskalationstechniken, Notwehr und Nothilfe sowie der Umgang mit sicherheitsrelevanten technischen Geräten. Dieses erweiterte Kompetenzprofil macht Absolventen zu wertvollen Mitarbeitern, die in verschiedenen Situationen souverän handeln können.
4. Karrierechancen und Aufstiegsmöglichkeiten
Mit der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO eröffnen sich auch Perspektiven für den beruflichen Aufstieg. Nach der Prüfung stehen den Absolventen verschiedene Fort- und Weiterbildungen offen, wie z.B. die Weiterbildung zum geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK), zum Meister für Schutz und Sicherheit oder zum Fachwirt für Sicherheit und Schutz. Diese Qualifikationen ermöglichen es, Führungspositionen zu übernehmen und sich langfristig in der Sicherheitsbranche zu etablieren.
5. Steigerung der beruflichen Sicherheit
Im Sicherheitsgewerbe ist es von großer Bedeutung, fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen zu können. Die Sachkundeprüfung bietet eine offizielle Bestätigung dieser Qualifikationen und schafft so eine größere berufliche Sicherheit. Arbeitgebende bevorzugen häufig Mitarbeitende, die diese Prüfung abgelegt haben, da sie sich darauf verlassen können, dass diese Personen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um in kritischen Situationen angemessen zu reagieren.
6. Verbesserung des Ansehens im Berufsleben
Das Bestehen der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO zeigt auch Engagement und Professionalität. Es signalisiert Arbeitgebende, dass der Prüfling bereit ist, sich den Herausforderungen des Sicherheitsgewerbes zu stellen und Verantwortung zu übernehmen. Dies kann das berufliche Ansehen erheblich verbessern und zu einer höheren Wertschätzung durch Vorgesetzte und Kollegen führen.
Dauer:
12 Wochen
Schulungsort:
FAS Academy
Leinenweberstr. 1
36251 Bad Hersfeld
Zulassungsvoraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
• Einwandfreies Führungszeugnis
• Durchsetzungsvermögen & Konfliktfähigkeit
• Körperliche und gesundheitliche Eignung
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• viele Kontakte zu regionalen Arbeitgebern
• Einstellungszusage bei bestandener Qualifikation
• Arbeitsvermittlung
• 100% Förderung ist möglich
Inhalte der Ausbildung:
• Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
• Gewerberecht
• Datenschutz
• Straf- und Verfahrensrecht
• Bürgerliches Recht
• Umgang mit Waffen
• Umgang mit Menschen
• Grundzüge der Sicherheitstechnik
• Straf- und Verfahrensrecht
• Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK
• Brandschutz
• Betrieblicher Ersthelfer
Lernziele
Nach Beendigung des Vorbereitungskurses sind die Teilnehmenden in der Lage, die Sachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abzulegen.
Mit der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a GewO eröffnen sich Ihnen vielfältige Karrieremöglichkeiten im Sicherheitsgewerbe. Sie qualifizieren sich für verantwortungsvolle Aufgaben wie den Schutz von Personen, Objekten und Veranstaltungen.
- Zertifikat
- Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzhelfer/in [privatrechtlich]
Betriebliche/r Ersthelfer/in i
Evakuierungshelfer/in [privatrechtlich] (gemäß § 10 ArbSchG)


